Änderungsantrag der LINKSFRAKTION zur Sitzung des Rates am 11.12.2008:
In die Satzung für Friedhöfe und für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Düsseldorf wird als § 23 Absatz 8 eingefügt: “Es dürfen nur Grabmale aufgestellt werden, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt worden sind.”
Begründung:
Die im Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen getroffene Entscheidung zu einer freiwilligen Lösung bei der Umsetzung der ILO-Konvention 182 greift zu kurz.
Angesichts der Tatsache, dass es sich bei Kinderarbeit um einen eindeutigen Verstoss gegen die Menschenrechte handelt, bedarf es verbindlicher Regelungen für alle Beteiligten.
Als Landeshauptstadt des bevölkerungsreichsten Bundeslandes der BRD besteht geradezu eine moralische Verpflichtung offensiv gegen Kinderarbeit vorzugehen und somit ein gewichtiges Beispiel - dem hoffentlich viele Städte in der BRD folgen werden - abzugeben, wenn es um die weltweite Ächtung von Kinderarbeit und deren mittelfristige Bekämpfung geht.
Mit freundlichen Grüßen
Adelgund Kahl Frank Laubenburg Gilbert Yimbou