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6. November 2008 Rat

Masterplan Armutsbekämpfung

Antrag der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 06.11.2008:

1.Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf unterstreicht, dass Armut und die soziale Spaltung in unserer Stadt das Problem von größter Dringlichkeit ist, auf das die politisch Verantwortlichen endlich mit hoher Priorität reagieren müssen.

2.Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur Februarsitzung des Rates eine Konzeption zur Erstellung eines „Masterplans Armutsbekämpfung“ vorzulegen.

a. Der „Masterplan Armutsbekämpfung“ soll dazu dienen,
die Bekämpfung von Armut als dringliche und langfristige Aufgabe der Politik in der Landeshauptstadt Düsseldorf zu entwickeln, zu verankern und in ihren Ansätzen, Instrumenten und Ergebnissen überprüfbar zu machen;
b. die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Armutsentwicklung in der Landeshauptstadt Düsseldorf und die Ergebnisse Düsseldorfer Einrichtungen und Verbände, die sich eingehend mit Armutsentwicklung befasst haben, einzubeziehen;
c. Armutsbekämpfung als Querschnittsaufgabe der Düsseldorfer Politik deutlich zu machen und konkrete Etappenziele der Armutsbekämpfung zu formulieren.

3.Der „Masterplan Armutsbekämpfung“ soll die besondere Situation der Gruppen mit dem höchsten Armutsrisiko (Arbeitslose, Alleinerziehende, Familien mit Migrationshintergrund, Kinder, u.a.) entsprechend berücksichtigen und spezifische Strategien von Armutsbekämpfung für jede dieser Gruppen formulieren.
4.Der „Masterplan Armutsbekämpfung“ soll die besondere Dringlichkeit der Armutslage in einzelnen Sozialräumen der Stadt entsprechend berücksichtigen und aufzeigen, welche Instrumente (z.B. Beschäftigungspolitik, Qualifizierung, Soziale Stadt) in der Lage sind, Armutsbekämpfung dort besonders zu unterstützen.

5.Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf spricht sich dafür aus, die Entwicklung des „Masterplans Armutsbekämpfung“ als einen partizipativen Prozess zu organisieren. Sowohl die Fachöffentlichkeit als auch die allgemeine Öffentlichkeit sollen in geeigneter Weise in seine Erstellung einbezogen werden. Dazu können u.a. öffentliche Anhörungen, ExpertInnen-Gespräche, Stadtteilkonferenzen oder Fachkommissionen dienen.

Begründung
Das politische Steuerungselement des sogenannten „ Masterplans“ wird in Düsseldorf seit Jahren vermehrt angewandt (z.B: im Bereich Schulsanierun).
In Düsseldorf leben über 63.000 Menschen in Bedarfsgemeinschaften von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Jedes 5. Kind ist arm, damit liegt Düsseldorf deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Die hohe Arbeitslosigkeit und der Abbau sozialer Hilfen haben ebenso zur Verarmung beigetragen wie die Tatsache, dass Erwerbsarbeit oft so schlecht entlohnt wird, dass die Menschen davon nicht leben können.

Am häufigsten von Armut berührt sind Arbeitslose, Alleinerziehende, hier insbesondere Frauen, Familien mit Kindern, Familien mit Migrationshintergrund und ältere Menschen, auch hier insbesondere Frauen. Die soziale Spaltung nimmt zu. In armen Stadtvierteln stirbt man bis zu acht Jahre früher als in reichen. Armut wirkt selbstverstärkend, sozialräumlich, generationsübergreifend. Verarmung, soziale Marginalisierung und Perspektivlosigkeit nehmen zu. Ohne ein gezieltes und entschlossenes politisches Gegensteuern wird es immer schwieriger, diese Entwicklung aufzuhalten oder gar umzukehren.

Aus diesem Grund ist ein integriertes und ressortübergreifendes Gesamtkonzept in Form eines „Masterplans“ dringend erforderlich, eigentlich längst überfällig. In diesem Plan müssen alle relevanten Dimensionen von Armut deren Folgen erfasst werden.

Gegenstrategien, Etappenziele und konkrete Instrumente und Maßnahmen der Armutsbekämpfung müssen benannt werden.
Für den Erfolg dieses Herangehens ist es unverzichtbar die Beiträge und Ergebnisse von Düsseldorfer öffentlichen Einrichtungen, Verbänden, Initiativen, Institutionen, Stadtteilstrukturen, WissenschaftlerInnen und PraktikerInnen zu berücksichtigen. Die Einbeziehung dieser Beiträge kann in Form von öffentlichen Anhörungen und Expertenrunden erfolgen.

Wenn „Armut als Lebenslage“ interpretiert wird, müssen in diesem Zusammenhang neben der Einkommensdimension insbesondere die Bereiche Bildung, Gesundheit, Wohnen, soziale Kontakte sowie Freizeit Berücksichtigung finden. Gleichzeitig sind auch die Bewohnerinnen und Bewohner aus den belasteten Stadtteilen sowie Akteurinnen und Akteure aus dem Gesundheitsbereich, der Jugendhilfe, der Schule sowie des Baubereichs einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Adelgunde Kahl        Frank Laubenburg        Gilbert Yimbou