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DIE LINKE. Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf

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25. September 2008 Rat

Resolution: Öffentliche Sparkassen erhalten!

Antrag der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 25.09.2008:

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung des Sparkassenwesens stößt auf erhebliche Bedenken des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf. Der Rat hält das öffentlich-rechtliche Sparkassenwesen für unverzichtbar und fordert die Landesregierung daher auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.
Nach dem geltenden Sparkassengesetz NRW haben Sparkassen ei
nen öffentlichen Auftrag. Sie sind gemeinnützige Wirtschaftsunternehmen der Kommunen und Gemeindeverbände mit der Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere ihrer Geschäftsregion, und ihres Trägers zu dienen.

Aus den in dieser Zielstellung enthaltenen Gewährleistungs-, Förderungs-, Struktursicherungs-, wettbewerbskorrigierenden und kommunalen Hausbankfunktionen ergibt sich, dass Sparkassen nicht in erster Linie zur Gewinnerzielung aktiv sind. Sparkassen haben nur eine eingeschränkte marktwirtschaftliche Funktion und müssen diese behalten, um als Regulativ und wirtschaftlicher Stabilisierungsfaktor wirken zu können, insbesondere auch für die kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Mit ihren flächendeckenden Geschäftsstellen und 63.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Sparkassen wesentliches Instrument der kommunalen Ebene aus der Sozialstaatsverpflichtung des Grundgesetzes.
Die Gesetzesnovelle stellt zwar die Eigentümerposition der Kommunen an den Sparkassen und den bestimmenden Einfluss ihrer Träger klar sowie die Verpflichtung zu Finanzdienstleistungen für jedermann. Der Rechtsanspruch auf ein Girokonto symbolisiert in der Tat den öffentlichen Auftrag der Sparkassen und ihre Verantwortung für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner.

Die Gesetzesnovelle greift allerdings auf ihre Weise Forderungen auf, die bereits seit längerer Zeit von politischer Seite und von privatwirtschaftlichen Interessenten geäußert werden und die auf eine Schwächung des öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesens in Deutschland abzielen. Unsere grundlegenden Bedenken an der vorliegenden Gesetzesnovelle beziehen sich insbesondere auf

- die Ermöglichung der Ausweisung von sog. Trägerkapital im kommunalen Haushalt
- die Ersetzung der gemeinnützigen Verwendung von Ausschüttungen durch die sog. Gemeinwohl orientierte Verwendung

- die geplanten Modalitäten zur Zusammenarbeit zwischen Sparkassen und den Verbundunternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe, insbesondere der WestLB.
- die Lockerung des Regionalprinzips und den vorgesehenen Zusammenschluss der beiden Sparkassen- und Giroverbände

Die optionale Ausweisung von Trägerkapital in den Kommunalhaushalten ist weder sinnvoll, noch notwendig. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Nichthandelbarkeit des Trägerkapitals ist außerdem keine Sicherheitsnadel, weil massive EU-rechtliche Bedenken bestehen. So könnte – etwa nach Verabschiedung des Gesetzes der EU GH aufgrund einer Klage - die Auflage an den Gesetzgeber ergehen, den Erwerb von Sparkassen oder Anteilen durch private Anleger zuzulassen. Mit der Ausweisung von Trägerkapital steigt die Gefahr, dass finanzschwache Kommunen in Notlagen sich zum Verkauf ihrer Sparkassenanteile entschließen, um ihre Haushalte auszugleichen. Unter dem Strich droht die Ausweisungsoption also die Eigentümerfunktion der Kommunen zu gefährden sowie weiterer Privatisierung Vorschub zu leisten.

Nach dem Gesetzentwurf besteht die Gefahr, dass sich die Verwendung der Ausschüttungen zunehmend in Richtung aktienrechtlicher Dividende entwickelt und sich an fiskalischen/haushaltspolitischen Interessen ausrichtet. Auch diese Neuregelung droht faktisch einen Schub Richtung Privatisierung auszulösen. Ausschüttungen müssen sich deshalb auch künftig auf die Förderung kommunalen, bürger- und trägerschaftlichen Engagements beschränken.

Die 110 Sparkassen in NRW, die WestLB, LBS, Provinzial usw. arbeiten auf vertraglicher Basis im Sparkassenverbund NRW zusammen. Die beiden Sparkassenverbände Rheinland und Westfalen betreuen die Sparkassen als deren Mitgliedsinstitute in strategischen Fragen, insbesondere in Angelegenheiten, die die Sparkassen insgesamt betreffen. Mit der vorgesehenen Neuerung eines gesetzlich geregelten Verbunds zwischen Sparkassen und WestLB sollen der Sparkassen- und Giroverband oder die Sparkassenzentralbank die Möglichkeit erhalten, die Trägerschaft an einer Sparkasse auf Zeit zu übernehmen. Das wäre ein wichtiger Schritt für eine umfassende Vertikalisierung von Sparkassen und WestLB. Er würde die Selbständigkeit der Institute bedrohen und der WestLB eine informelle Konzernführerschaft einräumen. Die WestLB würde Zugang zu dem ertragreichen gewerblichen Kreditgeschäft der Sparkassen erlangen, während diese geschwächt würden und an regionaler Bindung verlören. Würden die Landesanteile an der WestLB veräußert, so müssten die Sparkassen mitveräußert werden, die von der WestLB abhängen. Mit dieser Novellierungsvorschrift würde ein weiteres Tor Richtung Privatisierung geöffnet. Die Zusammenarbeit mit Verbundunternehmen und WestLB dürfen deshalb nicht gesetzlich vorgegeben werden, sondern nur vertraglicher Vereinbarung unterliegen.

Außerdem ist im Gesetzentwurf eine Lockerung des Regionalprinzips bei den Sparkassen vorgesehen. Damit könnten finanzkräftigere Sparkassen kleinere Institute unterbieten und in ihrer Existenz gefährden. Abzulehnen ist auch der im Gesetzentwurf vorgesehene Zusammenschluss der beiden Sparkassen- und Giroverbände bis spätestens 2012. Eine Verbandsfusion würde weitere Sparkassenfusionen mit Filialschließungen und Arbeitsplatzverlusten nach sich ziehen.

Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Adelgunde Kahl        Gilbert Yimbou        Frank Laubenburg