Anfrage der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 25.09.2008:
Kommt ein Kind aus einer niedrigen sozialen Schicht, wird es nicht die gleich hohe Bildungsempfehlung für die weiterführende Schule erhalten wie ein Kind aus einer hohen Sozialschicht, selbst wenn die beiden Kinder in der Grundschule die gleichen Noten erreichen. Dass dabei Kinder mit Migrationshintergrund häufig eine ungünstigere Bildungsempfehlung erhalten, ist nicht auf ihre fremdländische Herkunftsfamilie zurückzuführen, sondern auf den durchschnittlich niedrigeren Sozialstatus von Migranten.
Zu diesen Ergebnissen kam eine Erhebung der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, die am 11. September 2008 vorgestellt und im vergangenen Jahr unter allen Viertklässlern in den staatlichen Grundschulen der Stadt Wiesbaden durchgeführt wurde.
Die Daten für diesen 70-seitigen Bericht wurden im März 2007 erhoben. Es hatten sich alle 35 staatlichen Grundschulen und 103 von 105 vierten Klassen beteiligt. Von den 2.303 Grundschülern und Grundschülerinnen im vierten Jahrgang konnten 2.032 und damit 88 Prozent tatsächlich befragt werden. Diese Antwortquote ist sehr hoch. Hinsichtlich der Sozialstruktur ergab die Vollerhebung, dass 43 Prozent der Wiesbadener Grundschüler einen Migrationshintergrund aufweisen, das heißt mindestens ein Elternteil des Kindes oder das Kind selbst wurde nicht in Deutschland geboren. Von den Kindern mit Migrationshintergrund leben rund 45 Prozent in Armut, während es bei den Kindern ohne Migrationshintergrund nur rund 17 Prozent sind. Nahezu 46 Prozent der Schüler mit Migrationshintergrund und 23 Prozent der Schüler ohne Migrationshintergrund leben in einer bildungsfernen Sozialschicht, das heißt in der Unterschicht beziehungsweise unteren Mittelschicht – Einordnungen, die sich am Schulabschluss der Eltern und dem Pro-Kopf-Einkommen der Familie orientieren.
Die Bildungsempfehlungen fallen dementsprechend aus. Kinder aus der Oberschicht erhalten zu 81 Prozent eine Gymnasialempfehlung, gegenüber nur 14 Prozent der Kinder aus Unterschichthaushalten. Mit zunehmender Sozialschichtzugehörigkeit wird immer seltener eine Hauptschulempfehlung ausgesprochen, wobei in der Oberschicht eine Hauptschulempfehlung nahezu nicht mehr vorkommt.
Der deutlichste Indikator für eine Gymnasialempfehlung ist, so ermittelten die Mainzer Soziologen, das Bildungsniveau der Eltern. Wenn ihre Eltern über höchstens einen Hautschulabschluss verfügen, haben Kinder ohne Migrationshintergrund in der untersten Einkommensgruppe eine Wahrscheinlichkeit für eine Gymnasialempfehlung von ca. 18 Prozent. Diese Wahrscheinlichkeit beträgt rund 63 Prozent, wenn mindestens ein Elternteil wenigstens das Abitur hat. In der oberen Einkommensgruppe beträgt die Wahrscheinlichkeit einer Gymnasialempfehlung ca. 45 Prozent bei Eltern mit höchstens einem Hauptschulabschluss und rund 86 Prozent, wenn mindestens ein Elternteil das Abitur gemacht hat.
Die Bildungsempfehlungen sind selbst dann eine Frage der sozialen Herkunft, wenn die Schüler und Schülerinnen die gleichen Leistungen bringen. Zwar sind die Noten selbst immer noch der wichtigste Einflussfaktor dafür, ob die Empfehlung für ein Gymnasium erteilt wird oder nicht. Betrachtet man aber nur Kinder beispielsweise mit der Durchschnittsnote 2,0, dann bekommen Kinder aus der niedrigsten Bildungs- und Einkommensgruppe nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 76 Prozent eine Gymnasialempfehlung, während in der höchsten Bildungs- und Einkommensgruppe nahezu alle Kinder, nämlich 97 Prozent, eine Empfehlung für das Gymnasium erhalten. Bei schlechteren Noten hat die soziale Herkunft eine noch größere Bedeutung. Warum Kinder aus unteren Schichten selbst bei guten Noten seltener eine Gymnasialempfehlung erhalten, kann nach Einschätzung der Autoren der Studie vielfältige Ursachen haben: unbewusste Diskriminierungen durch die Klassenlehrer/-innen oder unterschiedliche Bildungswünsche der Eltern etwa. Der Migrationshintergrund hat dagegen keinen negativen Einfluss auf Bildungsempfehlungen, das heißt es besteht nach Kontrolle der Sozialschicht keine Benachteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund.
Im Zusammenhang mit dem Ergebnis der „Wiesbadener Studie“ fragt die LINKSFRAKTION an:
1.Welche Auswirkungen haben das Pro-Kopf-Einkommen und das Bildungsniveau der Eltern auf die Schulempfehlungen für von Kindern in Düsseldorf?
2.Hält die Verwaltung einen kommunalen Sozialbericht zur Bildungsbeteiligung und eine vergleichbare Erhebung wie die in Wiesbaden durchgeführte auch in Düsseldorf für sinnvoll und wenn nein, warum nicht?
3.Mit welchen Maßnahmen will die Verwaltung dazu beitragen, dass Bildungsniveau und Einkommenssituation der Eltern in Düsseldorf keine negativen Auswirkungen auf die schulischen Chancen von Kindern haben?
Mit freundlichen Grüßen
Adelgunde Kahl Gilbert Yimbou Frank Laubenburg