Anfrage der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 11.02.2009:
Zu den Kosten der Unterkunft gehören die Betriebs- und Heizungskosten. Diese Kosten werden in der Regel mit monatlichen Abschlägen beglichen. Durch den Vermieter bzw. den Energielieferanten erfolgt jährlich eine Abrechnung, aus der die tatsächlichen Kosten des vergangenen Jahres hervorgehen. Sollten die tatsächlichen Kosten höher sein als die geleisteten Abschlagszahlungen, muss der Differenzbetrag vom Mieter innerhalb eines Monats an den Vermieter bzw. den Energielieferanten gezahlt werden.
Die Übernahme entsprechender Nachzahlungen durch die ARGE soll Kundenberichten zufolge teilweise mehrere Monate dauern, zum Teil trotz klarer Faktenlage und ohne dass ein weiterer Informationsbedarf der ARGE besteht.
In diesem Zusammenhang fragen die LINKSFRAKTION Düsseldorf an:
Mit freundlichen Grüßen
Frank Laubenburg Thomas Giese Helga Hermanns