Anfrage der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 26.03.2009:
Ereignisse wie Brände, Explosionen oder Austreten von Giftstoffen in Industrieanlagen führen immer wieder zu verheerenden Folgen für die Betroffenen und die Umwelt, aber auch zu immer höheren Anforderungen an Technik, Überwachung und gesetzlichen Vorschriften. Dieser Erkenntnis trägt die EU‑Richtlinie vom 9. Dezember 1996 (96/82EG) Rechnung. Sie bezweckt die Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und die Begrenzung deren Folgen für Menschen und Umwelt. Mit der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 26. 4. 2000 wurde die EU‑Richtlinie nach über drei Jahren endlich in deutsches Recht umgesetzt. Die Störfallverordnung definiert Pflichten der Betreiber (Industriebetriebe) und Behörden (Kommune), um einen hohen Sicherheitstandard zu gewährleisten.
In dieser Verordnung ist in § 16 festgelegt, dass die Aufsichtsbehörde ein angemessenes Überwachungssystem einzurichten hat. Durch dieses Überwachungssystem hat die Behörde sich zu vergewissern: Dass der Betreiber nachweisen kann, dass er im Zusammenhang mit den verschiedenen betriebsspezifischen Tätigkeiten die zur Verhinderung von Störfällen erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, dass er angemessene Mittel zur Begrenzung von Störfallauswirkungen innerhalb und außerhalb des Betriebes vorgesehen hat, dass die im Sicherheitsbericht oder in anderen vorgelegten Berichten enthaltenen Angaben und Informationen die Gegebenheiten in dem Betriebsbereich zutreffen wiedergeben und dass die Informationen nach § 11, Abs. 1 der Störfallverordnung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind.
Das Überwachungssystem muss gemäß § 16, Abs. 2 folgende Anforderungen erfüllen:
Auf dieser Grundlage fragt die LINKSFRAKTION an:
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Ungeheuer Lutz Pfundner Gisela Mikala-Hassel