Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Kulturausschuss am 24.06.2010:
Der seit den achtziger Jahren in Düsseldorf lebende Schweizer Harald Naegeli, bekannt geworden als "Sprayer von Zürich", ist nach anfänglicher Verfolgung durch die Schweizer Justiz mittlerweile "ein etablierter Künstler" (art - Das Kunstmagazin), dessen Arbeiten durch Ausstellungen in Museen und Galerien gewürdigt werden.
Bereits 1981 wurden in der Zeitschrift "art – Das Kunstmagazin" Naegelis Arbeiten dokumentiert. Weitere Kunstbände folgten. Auch in Zürich werden Naegelis Arbeiten heute anders beurteilt als einst. So wurde eine der letzten erhaltenen Graffitizeichnungen aus Naegelis Zürcher Zeit 2004 vom Kanton Zürich restauriert und für konservierungswürdig erachtet.
Freundliche Grüße
Dr. Michael C. Klepsch Peter Ulrich Peters Christian Drees
Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Hans-Georg Lohe:
Frage 1:
Wie steht die Düsseldorfer Kulturverwaltung zu den Arbeiten von Harald Naegeli im Stadtgebiet?
Antwort:
Die Stadt Dusseldorf steht den Arbeiten von Harald Naegeli grundsätzlich positiv gegenüber Im Fall von Harald Naegeli möchte ich dies an zwei Beispielen erläutern:
Im Jahre 2007 wurde der provisorische Ergänzungsbau der Don-Bosco-Schule an der Salierstraße abgerissen. An einer Giebelwand des Gebäudes befand sich schon seit Jahren eine Arbeit von Harald Naegeli Die Stadt Dusseldorf hat diese Arbeit, die sich auf einer Holzwand befand, abnehmen lassen und eingelagert: dies selbst dann noch, nachdem das Werk In der Nacht vor der geplanten Abnahme übermalt wurde.
Eine weitere Arbeit Naegelis befindet sich auf einer Wand Im Innenhof des HeineGeburtshauses und ISt aus den Räumen der Buchhandlung zu sehen. Die Kulturverwaltung sieht dies als Bereicherung von Kunst und Literatur.
Frage 2:
Ist die Erstellung einer Dokumentation der Düsseldorfer Arbeiten Naegelis durch die Stadt geplant?
Antwort:
Die Erstellung einer solchen Publikation ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht geplant.
Frage 3:
Wie sollen ggfl. Arbeiten von Naegeli erhalten werden?
Antwort:
Hierüber muss von Fall zu Fall entschieden werden. da die Arbeiten In sehr unterschiedlicher Weise und unterschiedlicher Qualität auf sehr unterschiedlichen Materialuntergrund ausgeführt worden sind. Auch sind die genauen Orte der Arbeiten von Naeqeli und die Eigentumsverhältnisse dieser Orte je nach Fall unterschiedlich. Soweit städtisches Eigentum betroffen ist, versucht die Stadt, die Kunstwerke möglichst zu erhalten.