Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 23.11.2011:
Produkt: 031 311 030
Sachkonto: Neu
Die Landeshauptstadt Düsseldorf übernimmt die Kosten für Verhütungsmittel für Leistungs-bezieherInnen nach SGB II und SGB XII. Zu diesem Zweck werden Mittel in Höhe von 240.000.- Euro in den Haushalt eingestellt.
Begründung:
Pro Familia (Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V.) fasst in ihrem Faktenblatt „Kostenfreie Verhütungsmittel für ALG II und Sozialgeld-BezieherInnen“ die wesentlichen Fakten, die für eine kostenfreie Ausgabe von Verhütungsmitteln sprechen, zusammen:
„Das Menschenrecht auf selbstbestimmte Familienplanung schließt den Zugang zu möglichst sicheren und bezahlbaren Verhütungsmethoden ein. … Seit der ersten Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen 1968 in Teheran gilt Familienplanung als Menschenrecht. Es wurde auf der Internationalen Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung in Kairo 1994 zum Konzept der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte erweitert. Es beinhaltet das Recht eines jeden Menschen auf ungehinderten Zugang zu möglichst sicheren, gesundheitlich verträglichen und finanziell erschwinglichen Verhütungsmethoden.“
Weiter heißt es, dass die Realität jedoch zeigt, dass ein planmäßiges Ansparen für Hartz IV- und Sozialgeld-BezieherInnen aufgrund des eng bemessenen Regelsatzes nicht möglich sei. „Die Folgen dieser Misere werden zunehmend auch in den Pro Familia-Beratungsstellen spürbar. So müssen Frauen häufig auf billigere und weniger sichere Verhütungsprodukte umsteigen oder verzichten ganz auf Verhütung, riskieren ihre Gesundheit und nicht selten eine ungewollte Schwangerschaft.“
In einer Pilotstudie an der Hochschule Merseburg wurden die Auswirkungen der nicht gewährten Hilfe zur Familienplanung auf das aktuelle Verhütungsverhalten und die Einstellung zu einer möglichen ungewollten Schwangerschaft untersucht. Pro Familia fasst die Ergebnisse der Studie wie folgt zusammen: „Das Ergebnis zeigt deutlich den Zusammenhang: 80 Prozent der Befragten geben an, dass das ALG II die Kosten für Verhütungsmittel nicht ausreichend abdeckt und ebenso viele verbinden mit einer Schwangerschaft eine deutliche ökonomische und soziale Verschlechterung ihrer Lebenssituation, die sie vermeiden möchten. Fast alle Frauen wünschen sich daher die Kostenübernahme der Mittel bzw. Methoden zur Verhütung. Die Studie zeigt deutlich die Auswirkungen der finanziellen Situation auf die Verhütungshäufigkeit: Immer verhütet haben vor dem Bezug von ALG II 67 Prozent der Befragten, mit ALG II nur noch 30 Prozent. Und: Der Bezug von ALG II beeinflusst die Wahl des Verhütungsmittels: Mehrheitlich wird das Kondom genutzt, ein Viertel verhütet mit der Pille/Hormonpflaster/NuvaRing. Die Betroffenen verwenden billigere und unsichere Kontrazeptiva. Für die Mehrheit der Bevölkerung sind dagegen Sicherheit und Zuverlässigkeit eines Mittels entscheidend, der Preis nebensächlich.“
Verschiedene deutsche Städte haben eine Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel für Hartz IV- und Sozialgeld-BezieherInnen bereits eingeführt. Aus Ihren Erfahrungen lässt sich ein notwendiger Mittelansatz in Höhe von 240.000.- Euro ableiten.
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Cornelia Schlemper Adrian Müller-Gehl