Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.04.2010:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung damit,
Begründung:
Nach der UN-Charta „Rechte der Menschen mit Behinderungen“, die auch die BRD unterzeichnet hat, ist es eine Pflichtaufgabe des Staates, d.h. aller staatlichen Ebenen, den Menschen mit Behinderungen dazu zu verhelfen, nicht ausgegrenzt oder abgesondert zu werden. Hieraus ergibt sich das Recht auf Inklusion, d.h. auf Beschulung in Regelschulen.
Um die Planung für das Schuljahr 2011/12 vorantreiben zu können, benötigt der Schulausschuss bzw. die Verwaltung diese Absichten der Eltern.
Freundliche Grüße
Ronny Meyer Meryem Kneist