Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 23.11.2011:
Produkt 031 311 030
Sachkonto 5331000
Der Haushaltsansatz für diesen Posten wird von 1.015.000.- Euro auf 3.500.000.- Euro erhöht.
Begründung:
Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) § 4 ist geregelt, dass Leistungspflicht für akute Krankheitszustände besteht. Darüber hinaus sind im § 6 Abs. 2 des AsylbLG grundsätzlich auch therapeutische Behandlungen (inkl. Dolmetscherkosten) geregelt, die zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Das Sozialamt hat die Möglichkeit, an fachkompetente Personen des Gesundheitsamts zu überweisen. Diese Möglichkeit des § 6 muss besser genutzt werden.
Asylbewerbende sowie geduldete Flüchtlinge haben auf Grund ihrer Vergangenheit – oftmals Gewalt- und Kriegssituation in der Heimat, schlechte oder gar keine medizinische Behandlung auf der Flucht, schlechte Ernährung usw. – gesundheitliche Hilfe besonders nötig.
Der geplante Haushaltsansatz reicht für die Umsetzung des ohnehin unzureichenden AsylbLG nicht aus.
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Cornelia Schlemper Adrian Müller-Gehl