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DIE LINKE. Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf

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25. Februar 2011 Pressemitteilung

Kulturausschuss einstimmig für LINKEN-Antrag

Der Kulturausschuss im Rat der Stadt Düsseldorf spricht sich auf Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE dafür aus, ein Naegeli-Graffiti unter Denkmalschutz zu stellen.

Auf der Sitzung des Kulturausschusses am 24. Februar 2011 fand der Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE Zustimmung, das Graffiti von Harald Naegeli im Innenhof des Heine-Hauses unter Denkmalschutz zu stellen. Einstimmig beauftragte der Kulturausschuss das Amt für Denkmalpflege, zu prüfen, das von der Witterung angegriffene Graffiti des auch als „Sprayer von Zürich“ bekannten Künstlers zu erhalten und in die Denkmalschutzliste aufzunehmen.

Zu dieser Entscheidung bemerkt der Vertreter der Ratsfraktion DIE LINKE im Kulturausschuss, Dr. Michael Carlo Klepsch: „Ich freue mich, dass nach so vielen Jahren die Stadt Düsseldorf mit dieser Entscheidung ein Signal der Wertschätzung an einen der bedeutendsten in dieser Stadt lebenden Künstler aussendet. Der seit Jahrzehnten in Düsseldorf lebende Harald Naegeli hat diese Ehrung durch seine künstlerische Arbeit verdient. Seine Arbeiten sind ein wertvoller Bestandteil des Düsseldorfer Stadtbilds und keine von der Justiz zu ahnende Strafsache.“ Zugleich hebt Dr. Klepsch hervor, dass dieses Votum auch eine bedeutsame Entscheidung für die politische Kultur der Landeshauptstadt ist. „Es kommt viel zu häufig vor, dass in Düsseldorf alleine nach Parteizugehörigkeit und nicht der Sache nach entschieden wird. In diesem Sinne war dies auch ein guter Tag für die Stadt.“


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Hans-Georg Lohe:

Frage 1:
Gibt es Kriterien für die Auswahl von GutachterInnen bei Kunstankäufen und wenn ja, welche?

Antwort:
Die Auswahl von Gutachtern und Gutachterinnen für die Bewertung von Kunstwerken im Rahmen von Ankäufen o.ä. erfolgt ausschließlich unter fachlichen Gesichtpunkten unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles.

Wichtiges Kriterium ist u.a., ob sich der Gutachter/die Gutachterin wissenschaftlich mit vergleichbaren Objekten beschäftigt hat.


Frage 2:
Wie kann in Zukunft ausgeschlossen werden, dass GutachterInnen mit Nähe zu den Verkäuferinnen eingesetzt werden?

Antwort:
Zunächst ist festzustellen, dass zwischen dem Sammlerehepaar und dem Erstgutachter eine Nähe unterstellt wird, die in diesem Maße überhaupt nicht bestanden hat oder besteht. Richtig ist, dass der Erstgutachter ein ausgesprochener Experte auf dem Gebiet des Meissner Porzellans ist. Dr. Pietsch, Direktor der Porzellansammlung  der staatlichen Kunstsammlungen Dresden, hat gemeinsam mit dem früheren Direktor des Hetjens-Museum/Deutsches Keramikmuseum, Bernd Hakenjos, die vielbeachtete Ausstellung „Frühes Meißner Porzellan – Kostbarkeiten aus deutschen Privatsammlungen“ im Hetjens-Museum kuratiert. Die Ausstellung wurde sowohl im Hetjens-Museum wie auch in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden präsentiert. Aus dieser Zeit stammen die Kontakte zwischen den beiden Museen und auch die Kontakte zu dem Sammler-Ehepaar, die allerdings in der Folge nicht regelmäßig gepflegt wurden.

Für den die Ausstellung begleitenden Katalog hat Herr Dr. Pietsch gemeinsam mit Herrn Dr. Hakenjos sowohl das Vorwort wie auch einen wissenschaftlichen Textbeitrag geliefert, der sich ausschließlich mit der Sammlung der Eheleute beschäftigt.


Frage 3:
Wie beurteilt die Verwaltung die unterschiedlichen Ergebnisse der beiden Gutachten?

Antwort:
Dass unabhängige Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist weder außergewöhnlich noch unüblich. Bei der Bewertung von Kunstwerken spielen viele Faktoren eine Rolle, die von unterschiedlichen Gutachtern auch verschiedentlich gewertet werden. Auch die Kulturstiftung der Länder, die um eine Mitfinanzierung des Ankaufes gebeten wurde, hält unterschiedliche Ergebnisse von Gutachtern für absolut üblich.

Im Übrigen lege ich Wert auf die Feststellung, dass ich bereits viele Monate vor der Ratssitzung vom16.12.2010 ein Zweitgutachten angefordert habe, schon allein weil dies Voraussetzung ist, um überhaupt einen Antrag an die Kulturstiftung der Länder und das Land Nordrhein-Westfalen auf Mitfinanzierung stellen zu können. Leider war der Zweitgutachter aus Zeitgründen nicht in der Lage, sein Gutachten rechtzeitig vor der Ratssitzung abzuliefern.