Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Schulausschusses am 10.01.2012:
Die Bundesländer haben mit verschiedenen Urheberrechtsinhabern von Schulbüchern und anderen Materialen für den Unterrichts- und Prüfungsgebrauch den “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” getroffen. Dieser Vertrag beinhaltet, dass jährlich mindestens 1 Prozent der öffentlichen Schulen durch den Einsatz einer Plagiatssoftware überprüft werden, um etwaige Urheberrechtsverletzungen aufzudecken. Somit wird eine anlassunabhängige Überwachung und Durchsuchung von Computern auch in Düsseldorfer Schulen Einzug halten.
Es geht uns hier um die datenschutzrechliche Relevanz der Verordnung. Dennoch möchten wir auch darauf hinweisen, dass mit dem Einverständnis der Kultusministerkonferenz zu dieser Verordnung eine völlige Verkennung des realen Unterrichtsgeschehens einhergeht. Ein großer Anteil des heute praktizierten Medieneinsatzes wäre nach dieser Verordnung nicht mehr möglich.
DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
Freundliche Grüße
Georg Blanchard Jacqueline Mzoughi Joachim Voigt