Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 11.01.2012:
Mit einem Runderlass vom 12.04.2011 (Az.: 13–38.03.06) wies das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW die Bezirksregierung Düsseldorf an, dass künftig Hartz IV-Betroffene keine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung bei der Beantragung von Personalausweisen mehr geltend machen können. Daraufhin wurde in Düsseldorf die Gebührenbefreiung bei der Beantragung eines Personalausweises aus dem Vergünstigungskatalog für Düsselpass-BesitzerInnen gestrichen.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW begründet den Erlass damit, dass im neuen Hartz IV-Regelsatz der Personalausweis bei den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben mit einem Betrag von 0,25 Euro monatlich (0,27 Euro für Kinder und Jugendliche vom 14. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres) enthalten ist. Daraus ergibt sich dann 3 Euro im Jahr und für die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises – also in 10 Jahren – insgesamt 30 Euro, wodurch die Gebühr gedeckt sei.
Diese Begründung trifft aber nur auf diejenigen zu, deren Personalausweis tatsächlich erst nach 10 Jahren ab In-Kraft-Treten der neuen Regelsatzberechnung abläuft. Wer früher einen neuen Ausweis braucht, konnte die jetzt theoretisch hierfür vorgesehen Cents noch nicht ansparen. Hinzu kommt, dass der Regelsatz politisch kleingerechnet wurde und viel zu niedrig bemessen ist, um die Kosten des täglichen Bedarfs decken zu können. Die Annahme, Betroffene könnten Teile ihres Regelsatzes ansparen, geht also völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei. Zu alledem kommt noch hinzu, dass die Gebühr für den neuen elektronischen Ausweis von 8 Euro auf 28,80 Euro erhöht wurde, also auf mehr als das Dreieinhalbfache.
Die einzige Möglichkeit den Personalausweis gebührenbefreit oder ermäßigt zu bekommen ist, in einer Einzelfallprüfung darzulegen, dass neben dem Transferleistungsbezug noch weitere Gründe hinzukommen, die eine Ermäßigung rechtfertigen.
DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Cornelia Schlemper Adrian Müller-Gehl
Antwort der Verwaltung:
Frage 1:
Wie werden die AntragstellerInnen darauf hingewiesen, dass im Einzelfall eine Gebührenbefreiung möglich ist?
Antwort:
Auf den Internet-Serviceseiten des Amtes für Einwohnerwesen Düsseldorf, unter www.duesseldorf.de, ist unter der Rubrik “Neuer Personalausweis“ ein Hinweis auf die Härtefallregelung, in Bezug auf eine Gebührenbefreiung, ausgewiesen.
Im Rahmen der Antragstellung zur Ausstellung eines neuen Personalausweises wird grundsätzlich von den Mitarbeiter/innen auf die bestehende Gebührenpflicht hingewiesen bzw. nachgefragt, wie der Ausweisbewerber zahlen möchte (Bar/EC-Zahlung). Sollten im Rahmen dieses Gespräches vom Ausweisbewerber Gründe vorgetragen werden, die möglicherweise zu einer Gebührenbefreiung im Sinne der Härtefallregelung führen könnten, wird diese Person an die Pass- und Personalausweisstelle verwiesen. Von dort erfolgt anschließend die weitere Prüfung, ob die vorgetragenen Gründe zu einer Gebührenbefreiung im Sinne der Härtefallregelung führen.
Frage 2:
Wie viele Anträge auf Einzelfallprüfung sind seit dem Wegfall der generellen Gebührenbefreiung für Düssel-Pass-BesitzerInnen gestellt worden?
Antwort: Laut Aussage des Amtes für Einwohnerwesen erkundigt sich jeder Bürger, der im Bürgerbüro einen Antrag auf die Ausstellung eines neuen Personalausweises stellt und im Besitz eines Düssel-Passes ist, bei der Antragstellung, ob der Personalausweis gebührenfrei ausgestellt wird. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Amtes für Einwohnerwesen klären über die Voraussetzungen für die Härtefallregelung auf und in der Regel wird kein Antrag gestellt. Über die Häufigkeit dieser Beratungen wird keine Statistik geführt. Nach Information und Beratung wurden insgesamt 14 Härtefallanträge gestellt.
Frage 3: Wie viele der gestellten Anträge wurden bewilligt?
Antwort: Es wurden alle Anträge genehmigt.