Abläufe bei der Überprüfung von Kurzzeitvermietungsangeboten auf Einhaltung der Wohnraumschutzsatzung

Rat

Anfrage der Ratsfraktion Die Linke. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 08.05.2024 (RAT/137/2024):

Erst ein Presseartikel vom 15.02.2024 machte öffentlich, dass der überregional tätige Vermieter Numa in Düsseldorf an der Adresse Am Wehrhahn 43 Kurzzeitwohnen ohne eine entsprechende Genehmigung anbietet. Dadurch werden dem regulären Wohnungsmarkt 33 Wohnungen entzogen.

Die Firma Numa hatte keine Genehmigung für eine Kurzzeitvermietung beantragt. Die Überprüfung von Vermietungsportalen hat das Wohnungsamt offenbar nicht auf die Spur dieser ungenehmigten Vermietungen gebracht.

Aus diesem Anlass fragte DIE LINKE Ratsfraktion in der Sitzung des Rates am 22.02.2024 unter anderem nach, wie die Stadt ähnliche Fälle wirksamer verhindern könnte. Darauf antwortete Frau Beigeordnete Zuschke, dass Kurzeitvermietungen regelmäßig auf Grundlage gerichtlicher Leitsätze geprüft werden.

Diese Antwort lässt leider nicht darauf schließen, dass die Stadtverwaltung plant, der Überprüfung von großen kommerziellen Anbieter:innen bei eigenen Recherchen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

1. Aus welchen Gründen hat die regelmäßige Recherche des Wohnungsamts auf Wohnungsvermietungsportalen nicht dazu geführt, dass die Firma Numa wegen eines Verstoßes gegen die Wohnraumschutzsatzung kontaktiert wurde?

2. Welche Verfahrensänderungen erwägt das Wohnungsamt, um in ähnlichen Fällen frühzeitig auf mögliche Verletzungen der Wohnraumschutzsatzung aufmerksam zu werden?

3. Wie bewertet das Wohnungsamt in diesem Zusammenhang den Nutzen einer Priorisierung der Überprüfung von Kurzzeitvermietungsangeboten großer kommerzieller Anbieter:innen gegenüber der Überprüfung von Angeboten kleinerer, vor allem privater Anbieter:innen?

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                Sigrid Lehmann
 

Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Zuschke:

Antwort zu Frage 1:
Mit Einführung der Wohnraum-Identitätsnummer zum Ende des Jahres 2022, die bei Anzeigen zur Kurzzeitvermietung auf Wohnungsvermietungsportalen verpflichtend angegeben werden muss, werden diese im Fachbereich Wohnungsaufsicht in zwei Arbeitsbereichen systematisch überprüft:
Der dem Fachbereich zugehörige Ermittlungsdienst prüft durch Sichtung unterschiedlicher Wohnungsvermietungsportale die dort eingestellten Angebote zur Kurzzeitvermietung.

Aufgrund der Diversität und Menge der Angebote fokussiert sich die Prüfung auf Angebote, bei denen sich im Anzeigentext, in den zur Verfügung gestellten Bildern der Unterkunft sowie in den Bewertungen der Nutzer:innen Hinweise auf Räume ergeben, die den Charakter von Wohnraum darstellen. Diese Vorgehensweise verspricht eine wesentlich höhere Effektivität als von vornherein jede einzelne Anzeige unabhängig von den beschriebenen Indizien über den sehr zeitintensiven Weg der Prüfung des baurechtlichen Genehmigungsstandes zu überprüfen. Das Angebot der Firma Numa für Kurzzeitvermietung im Objekt Am Wehrhahn 43 weist überwiegend Merkmale eines Übernachtungsangebotes mit Boarding-Haus-bzw. Hotelcharakter auf, so dass es im Rahmen der Sichtung von Anzeigen zur Kurzzeitvermietung durch das priorisierte Suchraster hätte fallen können.

Eine weitere Prüfung findet - erstmalig ab Januar 2024 - durch systematische Prüfung der Anbieter:innen von Kurzzeitvermietung statt, die aufgrund ihrer genehmigungsfrei erhaltenen Wohnraum-Identitätsnummer einen Belegungskalender führen müssen.

Aufgrund der hohen Gesamtzahl der genehmigungsfrei vergebenen Wohnraum-Identitätsnummern für das Jahr 2023 kann eine Prüfung aus Gründen der vorhandenen Personalressourcen hier nur stichprobenhaft erfolgen. Eine Prüfung von 10 Prozent der vergebenen Wohnraum-Identitätsnummern findet seit Januar 2024 statt.

Unter Berücksichtigung der dargestellten Modi zur Prüfung hätte das Angebot der Firma Numa auf Ihrer Homepage sowie im Portal Booking.com zumindest bei der Prüfung der Wohnungsvermietungsportale durchaus gefunden werden können.

Antwort zu Frage 2:
Eine Änderung des dargestellten Verfahrens zur Überprüfung von Anzeigen zur Kurzzeitvermietung ist aktuell nicht geplant.

Antwort zu Frage 3:
Ziel der seit Ende 2019 erstmals in Kraft getretenen Wohnraumschutzsatzung ist es, den Bestand an Wohnraum für das gesamte Düsseldorfer Stadtgebiet zu sichern und zweckfremde Nutzungen unter ein generelles Verbot zu stellen. Ausgangslage aller Überprüfungen ist die Sicherung der ordnungsgemäßen Nutzbarkeit von Wohnraum.

Weitere Unterscheidungen im Hinblick auf eine mögliche Fokussierung bestimmter Gruppen von Anbieter:innen wurden dabei nicht getroffen und sind somit nicht Grundlage unterschiedlicher Modi in der Überprüfung.

Im Rahmen einzelfallbezogener Antrags- und Ordnungsverfahren bei gewerblichen Anbieter:innen zur zweckfremden Nutzung von Wohnraum werden regelmäßig alle Angebote dieser Anbieter:innen von Kurzzeitvermietung überprüft.