Abschiebungen der Düsseldorfer Ausländerbehörde 2024

Rat

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 06.02.2025 (RAT/017/2025):

Der Umgang mit Asylbewerber:innen und Geflüchteten darf nicht auf eine mögliche Abschiebung ausgerichtet sein, sondern sollte sich an der möglichen Bleibeperspektive orientieren. Schutzsuchende werden nach der geltenden Rechtslage und Praxis in Deutschland mit zahlreichen Beschränkungen, einem unsicheren Aufenthaltsstatus und einer mangelhaften sozialen und medizinischen Versorgung konfrontiert. Ihre Integration wird verhindert, ihre individuellen Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten werden verletzt.

Auch Menschen, die in Düsseldorf eine Bleibe und eine neue Heimat gefunden haben, werden abgeschoben. Z.B. müssen momentan Menschen, die aus Syrien geflohen sind, fürchten dorthin abgeschoben zu werden. Dabei ist noch vollkommen unklar, wie sich das Land unter den jetzt herrschenden Islamisten entwickelt. Zudem werden in Syrien die vom IS und dem ehemaligen Diktator Assad befreiten kurdischen Gebiete vom NATO-Staat Türkei und seinen Vasallen angegriffen.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

1. Wie setzt sich die Gruppe der 2024 von der kommunalen Ausländerbehörde abgeschobenen Menschen nach Alter, Geschlecht, Herkunft und Abschiebezielland zusammen?

2. Wie setzt sich die Gruppe der 2024 von der kommunalen Ausländerbehörde abgeschobenen Menschen nach dem vor ihrem Abschiebebescheid angestrebten bzw. anerkannten Rechtsstatus (einschl. Anspruchsgrund) zusammen?

3. Wie viele Abschiebungen erfolgten über den Flughafen Düsseldorf, auf dem Landweg, mit Unterstützung des OSD, bzw. wie viele Nachtabschiebungen wurden durchgeführt?

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla            Helmut Born


Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Koch:

Antwort zu Frage 1:
Die kommunale Ausländerbehörde hat im Jahr 2024 insgesamt 95 Menschen abgeschoben.

Zum einen wurden insgesamt 86 männliche Personen mit einer Altersspanne zwischen 7 und 65 Jahren abgeschoben.

Die nachfolgende Auflistung stellt, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Herkunftsland, das Herkunftsland im Bezug zum Abschiebezielland mit der jeweiligen Anzahl dar.

HerkunftslandAbschiebeziellandAnzahl
AfghanistanNiederlande2
AlbanienAlbanien28
AlgerienAlgerien1
AlgerienÖsterreich1
AlgerienNiederlande1
ArmenienArmenien1
AserbaidschanAserbaidschan1
Bosnien-HerzegowinaBosnien-Herzegowina1
ChileChile5
ChinaChina1
GeorgienGeorgien1
GhanaGhana4
IndienIndien2
IrakIrak5
IranKroatien1
KosovoKosovo1
LibyenLibyen1
MarokkoMarokko1
MarokkoNiederlande1
MazedonienMazedonien4
MontenegroMontenegro1
NigeriaNigeria3
PakistanPakistan2
PolenPolen3
RumänienRumänien4
SerbienSerbien5
TunesienÖsterreich1
TunesienTunesien1
TürkeiTürkei3

Zum anderen wurden insgesamt 9 weibliche Personen mit einer Altersspanne zwischen 3 und 66 Jahren abgeschoben. Die nachfolgende Auflistung stellt, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Herkunftsland, das Herkunftsland im Bezug zum Abschiebezielland mit der jeweiligen Anzahl dar.

HerkunftslandAbschiebeziellandAnzahl
AlbanienAlbanien2
ArmenienArmenien1
MarokkoMarokko1
MazedonienMazedonien3
SerbienSerbien2

Es wird nachrichtlich darauf hingewiesen, dass sämtliche nicht volljährige Personen unter den Rückgeführten ausschließlich im Verbund mit ihrer Familie abgeschoben wurden; es erfolgte in keinem Fall eine alleinige Abschiebung minderjähriger Personen

Antwort zu Frage 2:
Es wurden 3 Anträge auf Aufenthaltserlaubnis und 9 Anträge auf Asyl aufgrund der Dublin-III-VO abgelehnt. Zudem wurde bei 39 Personen der Antrag auf Asyl bei sämtlichen Anerkennungsarten abgelehnt. Bei 44 Personen war der Rechtsstatus „Aufgriff von illegal Eingereisten durch andere Ordnungsbehörden oder Tageshaftfälle“ bekannt.

Antwort zu Frage 3:
Insgesamt erfolgten 38 Abschiebungen über den Flughafen Düsseldorf.

Zudem wurden 10 Personen auf dem Landweg zurückgeführt.

Des Weiteren ist die Unterstützung des OSD bei Rückführungen grundsätzlich nicht vorgesehen, da die Durchführung dieser Rückführungen spezielle Kenntnisse seitens aller eingesetzten Mitarbeitenden erfordert.

Ferner wurde im Jahr 2024 keine Nachtabschiebungen (d.h. in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr) durchgeführt. Sofern Nachtabschiebungen erfolgen müssten, würden diese unter Berücksichtigung der Erlasslage (siehe: Bezugserlass vom 06.11.2015 „Beschleunigung der Asylverfahren /Informationen zum Vollzug der Ausreisepflicht“ und siehe: „Abschiebung von Familien mit Kindern zur Nachtzeit“ durch Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 13. Januar 2016) und bestehender Ratsbeschlüsse (Vorlage 01/163/2015 und Vorlage 01/178/2015) durchgeführt.