Änderungsantrag „Für die schnelle Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes eintreten!“

Rat
Stadtrat

Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE zur Vorlage RAT/457/202 „Für die schnelle Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes eintreten!“ der Sitzung des Rates am 1. Juli 2021:

Vor dem letzten Absatz des Antragstextes wird folgender, neuer Absatz eingefügt:

„Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die durch das Baulandmobilisierungsgesetz erweiterten Möglichkeiten zur Ausweisung von Vorkaufsrechten zu nutzen. Diese können nach § 25 (neu) BauGB im Geltungsbereich eines Bebauungsplans an brachliegenden Grundstücken und auch für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken erlassen werden. Voraussetzung ist, dass die Gebiete vorwiegend mit Wohnungen bebaut werden können und dass sie in einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB liegen. Die Verwaltung legt dem Rat entsprechende Vorschläge für Satzungsgebiete vor.“

Begründung:
Die Novellierung des Baugesetzbuches durch das Baulandmobilisierungsgesetzes wird nach seiner Umsetzung in die Landesgesetzgebung neue Chancen eröffnen, entschieden in den Düsseldorfer Wohnungsmarkt einzugreifen. Die Bereitstellung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum ist nach Überzeugung der LINKEN Ratsfraktion nur noch durch entschiedenes Eingreifen perspektivisch erreichbar.

Mit jedem Tag gelangen mehr Wohnungen privater Vermieter:innen in die Hände von Miethaien und Immobilienspekulanten. Deshalb hält DIE LINKE Ratsfraktion es für dringend notwendig, dass die Ausweisung eines Vorkaufsrechts für neue Baugebiete und unbebaute Grundstücke in den Stadtteilen von der Stadtverwaltung bereits jetzt vorbereitet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Marmulla                    Helmut Born