Änderungsantrag: Kommunales Handlungskonzept gegen Rassismus und Rechtsextremismus

Rat

Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Vorlage GLA/004/2025/1 zur Sitzung des Rates am 26.02.2025 (RAT/075/2025):

Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Punkte erneut in das
Handlungskonzept aufzunehmen, diese zu konkretisieren und die
Umsetzung zu planen:
- 2.2 Telefonservice für Betroffene rund um die Uhr
- 2.3 Amtsinterne Ansprechperson zum Thema Antidiskriminierung
- 2.4 Kommunaler Hilfefonds für Betroffene rechter Gewalt

Begründung:
Der Entwurf des „Handlungskonzept gegen Rassismus und Rechtsextremismus“ entspricht in der vorliegenden Form nicht in allen Teilen der ursprünglichen Intention und auch nicht den Vorstellungen, die in den umfangreichen Workshops entwickelt wurden. Insbesondere die drei genannten Vorschläge, die sich konkret an Betroffene von Rassismus und Rechtsextremismus richten, wurden von der Verwaltung abgelehnt und sollen nicht weiterverfolgt werden.

2.2 Telefonservice für Betroffene rund um die Uhr
Die Möglichkeit eines 24-Stunden-Nottelefons für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt war in den Workshops einer der am häufigsten genannten Wünsche von migrantisch geprägten Personen (-gruppen). Die in der Vorlage genannten Nottelefone leisten wichtige Hilfe sind jedoch nicht qualifiziert für die speziellen Anforderungen von Opfern rechter und rassistischer Gewalt.

2.3 Amtsinterne Ansprechperson zum Thema Antidiskriminierung
Die im vorliegenden Handlungskonzept aufgeführten Ansprechpartner:innen in der Verwaltung wurden in den Workshops als nicht ausreichend angesehen; deshalb sollte dieser Punkt erneut geprüft werden. Dies könnte auch über Abfrage bei den Beschäftigten erfolgen.

Gewünscht wurden kultursensibel geschulte Ansprechpersonen in jedem Amt, die untereinander im Austausch stehen.

2.4 Kommunaler Hilfefonds für Betroffene rechter Gewalt
Die fachliche Einschätzung der Verwaltung zur Notwendigkeit eines kommunalen Hilfefonds geht nach unserer Einschätzung an der Realität vorbei. Die vorhandenen Opferfonds sind mit erheblichen bürokratischen Hürden verbunden. Etliche Opfer von Attentaten der letzten Jahre warten immer noch auf Entschädigungen. Die wichtige Arbeit der Opferberatungsstellen ist unterfinanziert und von erheblichen Kürzungen bedroht. Deshalb ist es unseres Erachtens umso wichtiger, einen unbürokratischen kommunalen Hilfefond für Betroffene rechter Gewalt einzurichten. Dabei geht es, wie in der Beschreibung der Maßnahme benannt, nicht nur um den finanziellen Aspekt, sondern auch um Hilfe bei Behördengängen, rechtliche Beratung und immens wichtige therapeutische Angebote zur Verarbeitung der Gewalterfahrung.

Die Stadt Düsseldorf könnte mit der Umsetzung der abgelehnten Maßnahmen deutlich zeigen, dass sie Ängste und Unsicherheiten von Menschen, die rassistischen und rechtsextremistischen Bedrohungen und Angriffen ausgesetzt sind, ernst nimmt und ihnen Hilfe und Unterstützung anbietet.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla           Sigrid Lehmann


Beschluss: mehrheitlich abgelehnt