Änderungsantrag städtebaulicher Wettbewerb -Sohnstraße 45

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE zu Vorlage APS/009/2021zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 14.06.2021:

Wenigstens 50 Prozent der zu errichtenden Wohneinheiten sollen öffentlich gefördert sein. Über diese 50 Prozent des Gesamtwohnungsbestandes hinaus sollen mindestens 50 Prozent der im Entwurfsplan zu berücksicht-igenden „altengerechten“ Wohnungen als geförderte „Seniorenwohnungen“ entstehen. Für alle anderen besonderen Wohnformen sind ebenfalls mindestens 50 Prozent geförderter Wohnraum zu planen, soweit diese förderfähig sind.

Begründung:
In Düsseldorf gibt es fast keine Wohnungen mehr zu mieten, die sich ein Haushalt mit Durchschnittseinkommen leisten kann. Die Mieten sind in den letzten 5 Jahren um circa 20 % gestiegen. Etwa die Hälfte der Haushalte müssen mindestens 30 % ihres Haushaltseinkommens für die Miete aufbringen. 180.000 Düsseldorfer Haushalte hätten Anspruch auf eine Sozialwohnung. Nicht einmal ein Zehntel dieses Bedarfs kann mit den ca. 15.000 geförderten, preisgebundenen Wohnungen in Düsseldorf gedeckt werden. Die Verdrängung von Mieter:innen aus der Stadt treibt auch im Düsseldorfer Umland die Mieten in die Höhe.

Trotzdem genehmigen die Fraktionen im Düsseldorfer Stadtrat regelmäßig Bauprojekte, bei denen 80 Prozent der entstehenden Wohnungen für über 10 Euro pro Quadratmeter vermietet werden. Nicht einmal die im schwarz-grünen Kooperationsvertrag vorgesehene Reduzierung des teuren Wohnraums auf 70 Prozent wird umgesetzt. Diese Politik geht am Bedarf der Bevölkerung vorbei. Sie geht sogar gegen die Interessen von Mieter:innen, weil sie auf die Wünsche von Investor:innen ausgerichtet ist.

Deshalb beantragt DIE LINKE Ratsfraktion, für den Anteil der geförderten, preisge-bundenen Wohnungen im städtebaulichen Wettbewerb Sohnstraße 45 eine Vorgabe von „wenigstens 50 Prozent“ zu machen. Um sicherzustellen, dass auch für ältere Menschen und andere Haushalte mit besonderen Anforderungen ein entsprechender Anteilan leistbarem Wohnraum entsteht, wird für diese Wohnformen eine gesonderte Mindestvorgabe von wenigstens 50 Prozent gefördertem Wohnraum gemacht, unter der Voraussetzung, dass die Förderfähigkeit gegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Marmulla               Ben Klar              Mbulelo Dlangamandla

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt:
Ja: 6 Stimmen
Nein: 15 Stimmen