Auflösung des Ordnungs- und Servicedienstes

Ausschuss für Ordnung und Verkehr

Antrag der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Ordnung und Verkehr zu den Haushaltsberatungen 2009:

Die Abteilung Ordnungs- und Servicedienst des Ordnungsamtes wird aufgelöst. Der Bereich Ermittlungs- und Vollzugsaufgaben innerhalb des Ordnungsamtes entfällt. Überprüfungen nach dem
Jugendschutzgesetz und im Gewerbebereich werden fortgesetzt und direkt vom Ordnungsamt übernommen. Die aktuell von Ordnungsamt und OSD betriebene Überwachung des Verkehrs  wird in das Amt für Verkehrsmanagement ausgegliedert.
Die Verwaltung wird gebeten, ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzustellen.
Entsprechende finanzielle Mittel sind im Haushaltsplan neu anzusetzen, bzw. dem Amt für Verkehrsmanagement zu übertragen.

Begründung:
Seit 1999 sind Ermittlungs- und Vollzugsaufgaben der Stadt dem Ordnungs- und Servicedienst zugeordnet. Hierzu gehören auch Gewerbeüberprüfungen und Einsätze nach dem Jugendschutzgesetz. Unstrittig ist, dass der Jugendschutz, wie auch die Überwachung von Parkraum und motorisiertem Verkehr von der Stadt zwingend betrieben werden müssen. Der vorliegende Antrag zielt auf eine Neuausrichtung der Ordnungs- und Sicherheitspolitik in Düsseldorf ab.

Präventive Ansätze treten bei Betrachtung der städtischen Ordnungspolitik in Düsseldorf stets in den Hintergrund. Stattdessen setzt das Ordnungsamt im Wesentlichen auf Repression gegen diejenigen, die dem Bild Düsseldorfs als Stadt der Reichen eher abträglich sind. Mit dem Ordnungs- und Servicedienst wurde ein Instrument mit weit reichenden Befugnissen geschaffen, um diese Repression im öffentlichen Straßenraum durchzusetzen.

Wie ehrgeizig die Vertreibung von Einkommensschwachen Menschen oder Jugendlichen betrieben wird, geht aus dem Haushaltsplanentwurf 2009 hervor. Die Leistungskennzahlen für das Produkt „Ermittlungs- und Vollzugsaufgaben“ geben dem OSD die Zielvorgabe, im Jahr 2009 möglichst 12.000 „Einsätze wegen Randgruppen“ zu vollziehen und 2000 Platzverweise auszusprechen. Solch hohe Fallzahlen werden vom

OSD nur mit Hilfe unkonkreter Regelungen erreicht. So verbietet die Düsseldorfer Straßensatzung unter § 6 das „Lagern“ und „störenden Alkoholgenuss“. Mehrfach wurde höchstrichterlich festgestellt, dass Bußgelder und Platzverweise mit Verweis auf die Straßenordnung keinen Bestand haben. Der OSD handelt demnach oftmals rechtswidrig und auch moralisch verwerflich, wenn er die Betroffenen mit unklaren, schwammigen Scheinargumenten unter der Androhung von Bußgeldern von öffentlichen Straßen vertreibt. Eine Überprüfung der Arbeit des OSD kann nicht stattfinden und findet offenbar auch nicht statt. OSD-Mitarbeiter können willkürlich Ordnungsgelder verhängen und niemand kann sie daran hindern.

Die niedrige Beschwerdekompetenz der Betroffenen spielt dem OSD dabei in die Hände. Es ist klar, dass ein Obdachloser aufgrund seiner persönlichen Situation nicht in der Lage ist, gerichtlich gegen rechtswidrige Sanktionierungen vorzugehen. In den seltenen Fällen, in denen Obdachlose mit Unterstützung von sozialen Initiativen vor Gericht gezogen sind, wurden die Bußgelder für unzulässig erklärt.

§ 6 der Düsseldorfer Straßenordnung ist überflüssig. Für die Lösung von Konflikten gibt es bereits gesetzliche Regelungen im StGB und BGB. Was genau unter Ruhestörung oder (wie die Düsseldorfer Straßensatzung nebulös formuliert) „lärmen“ zu verstehen ist, ist hier jedoch im Unterschied zu den Regelungen in der Düsseldorfer Straßenordnung definiert. Ein Ordnungsdienst ist jedoch nicht qualifiziert zu beurteilen, wann rechtliche Grenzen überschritten werden. Ein „Crashkurs Zivil- und Strafrecht“ reicht nicht aus.

Die im Grundgesetz geregelte Gleichbehandlung vor dem Gesetz wird vom OSD immer wieder ignoriert. Als Mitarbeiter einer staatlichen Institution ist die OSD-Truppe dem Gesetz verpflichtet. Es mutet schon seltsam an, wenn Menschen nach Meinung des OSD keinen Alkohol auf öffentlichen Plätzen trinken dürfen, obwohl dies nicht verboten ist. Die Truppe verhängt Bußgelder gegen Obdachlose, die auf einer der Allgemeinheit – diese schließt auch Obdachlose ein – zur Verfügung gestellten Bank Bier trinken, Koma-Besäufnisse in der Altstadt stellen jedoch kein Problem für sie dar. Wer einmal einen Abend in der Altstadt verbracht hat, der weiß, dass sowohl die gesteigerte Aggressivität als auch die Lautstärke schon eher einen Einsatz des OSD rechtfertigen würde.

Der OSD schafft keine Sicherheit, sondern beeinflusst das Stadtklima negativ. Die Befugnisse erstrecken sich von der Überprüfung der Personalien bis hin zur Berechtigung, Sanktionen in Form von Bußgeldern auszusprechen. Dies ist ein Eingriff in grundlegende Persönlichkeitsrechte, der nicht leichtfertig einem kommunalen Ordnungsdienst übertragen werden sollte.

Eine Abschaffung der Institution OSD ist ordnungs- und sozialpolitisch notwendig, will man eine lebenswerte Stadt. Eine Stadt, die ihre sozialen Probleme nicht versteckt. Eine Stadt, die ihren EinwohnerInnen Klarheit darüber gibt, wer welche Befugnisse hat. Eine Stadt, die sich für ihre EinwohnerInnen einsetzt und ihnen nicht das Gefühl gibt, sie seien Menschen zweiter Klasse.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Blanchard        Jasper Prigge        Lutz Pfundner