Aufstellung des städtischen Haushalts 2016

Ratsfraktion

Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 25. Juni 2015:  Der Rat der Stadt Düsseldorf fordert die Verwaltung auf, bei der Aufstellung des Haushalts 2016 folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. In den Planungen zum Haushaltsentwurf ist die Ausfinanzierung des städtischen Stellenplans vorzusehen.

  2. Zur Finanzierung des Haushalts ist eine Anhebung des Hebesatzes zur Gewerbesteuer um 10 % auf 484 v. H. einzuplanen.

Begründung:

Aufgrund des Personalmangels gerät die Verwaltung der Stadt zunehmend in Schwierigkeiten, ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge und die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben zu gewährleisten. Das bekannteste Beispiel ist der Service beim Straßenverkehrsamt. Bekannt sind auch die Folgen des Personalmangels im Bauamt und im Rechnungsamt – der Stadt gehen erhebliche Mittel verloren, weil aus Personalmangel Forderungen nicht verfolgt werden und verjähren – sowie in allen sozialen Bereichen. Hinzu kommt, dass die MitarbeiterInnen zunehmend unter Belastungsdruck leiden und der Krankenstand dementsprechend ist. Aus diesem Grund beantragt die Ratsfraktion DIE LINKE im Haushalt 2016 die erforderlichen Mittel einzustellen, um den Personalplan der Stadt auszufinanzieren. 

Unter diesen Umständen ist es absurd, 32 Millionen Euro im Personalbereich einsparen zu wollen. Dies zeigt allerdings, in welcher verzweifelten Situation sich die Verantwortlichen für die städtischen Finanzen befinden. Das Minus von 89 Millionen Euro in der  Planung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer in 2014 hat die Situation erheblich verschärft. So ist auch zu verstehen, dass der Oberbürgermeister verzweifelt versucht, Gewinnabführungen von städtischen Unternehmen, insbesondere der Stadtsparkasse, zu erreichen. 

Die Ratsmehrheit aus SPD, Grüne und FDP hat sich allerdings selbst in die Situation gebracht. Die Vereinbarung, den „Kernhaushalt“ schuldenfrei zu halten und gleichzeitig keine Steuern zu  erhöhen, hat in eine ideologische Sackgasse geführt. 

Um dieses Dilemma aufzulösen, beantragt die Ratsfraktion DIE LINKE in der Planung für den Haushalt 2016 den Hebesatz der Gewerbesteuer um 10 % auf 484 v. H. anzuheben. Dies führt nur zu geringen zusätzlichen Belastungen für die einzelnen Unternehmen. Bei Kapitalgesellschaften beträgt die zusätzliche Belastung lediglich 1,54 % des ausgewiesenen Gewinns. Bei Personengesellschaften ist die Belastung noch geringer, da in der Regel in diesen Fällen die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 v. H. auf die Einkommenssteuer angerechnet wird. Der Stadt Düsseldorf helfen die Mehreinnahmen allerdings entscheidend weiter, um ihre gesellschaftlichen Aufgaben wahrzunehmen und die Ausfinanzierung des Stellenplans zu gewährleisten. 

Die Anhebung des Hebesatzes zur Gewerbesteuer um 44 Punkte bringt der Stadt einen jährlichen Zuwachs an Steuern und ähnlichen Abgaben von 80 bis 90 Millionen Euro ein. Die Stadtverwaltung hat dies in einer Berechnung auf der Grundlage eines Hebesatzes von 484 v. H. berechnet. Dies zeigt, dass die Düsseldorfer Unternehmen einen jährlichen Gewinn von über 6 Mrd. Euro erwirtschaften.

Ein Hebesatz von 484 v. H. würden in etwa dem durchschnittlichen Hebesatz der Großstädte der Region entsprechen. 

Die Abwanderung großer Düsseldorfer Unternehmen nach Mönchengladbach oder Essen hat nichts mit der Gewerbesteuer zu tun. Vielmehr sind Aspekte wie Infrastruktur, ÖPNV oder bezahlbarer Wohnraum entscheidend. Ein Verzicht einer Anpassung an die vergleichbarer Städte übliche Höhe des Hebesatzes aus ideologischen Gründen ist gegenüber den DüsseldorferInnen nicht vertretbar. Er verhindert die Wahrnehmung wichtiger öffentlicher Aufgaben und begrenzt die Notwendigkeit einer Schuldenaufnahme zur Erfüllung der Aufgaben der Daseinsvorsorge. 

Mit freundlichem Gruß   

Angelika Kraft-Dlangamandla                                                   Lutz Pfundner