Aufzeichnung der Ratssitzungen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 05.03.2015: Die Öffentlichkeit der Sitzungen kommunaler Vertretungen ist einer der wichtigsten Grundsätze der demokratischen Staatsordnung. Daher sind alle Sitzungen des Rates gemäß § 48 Abs. 2 der Gemeindeordnung bis auf wenige Tagesordnungspunkte grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit der Ratssitzungen dient der Kontrolle der Ratsmitglieder durch die Bürgerschaft. Sie wird dadurch befähigt, das Verhalten der Fraktionen und der Ratsmitglieder zu bewerten.
Viele EinwohnerInnen sind jedoch nicht in der Lage, die Sitzungen persönlich im Rathaus zu verfolgen und nicht jeder Tagesordnungspunkt ist für jeden gleichermaßen interessant. Aus diesen Gründen gibt es in Düsseldorf mittlerweile eine öffentliche Übertragung der Ratssitzungen per Livestream im Internet.
Viele DüsseldorferInnen haben allerdings – z.B. aufgrund ihrer Berufstätigkeit – nicht die Möglichkeit, diesen Livestream in Echtzeit zu verfolgen. Eine anschließende Speicherung des Livestreams als Videoaufzeichnung auf der städtischen Internetseite erscheint daher sinnvoll. Einige Städte verfahren bereits so, die vergangenen Ratssitzungen können im Sitzungs-Archiv sortiert nach Tagesordnungspunkten angesehen werden.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Wurde eine Speicherung des Livestreams der Ratssitzungen als Videoaufzeichnung auf der städtischen Internetseite durch die Verwaltung geprüft und falls ja, zu welchen Ergebnissen hat diese Prüfung geführt?
- Falls keine Speicherung des Livestreams als Videoaufzeichnung geprüft wurde, warum wurde diese Möglichkeit nicht geprüft und ist eine zukünftige Prüfung vorgesehen?
- Welche Kosten würde die Speicherung des Livestreams der Ratssitzungen als Videoaufzeichnung auf der städtischen Internetseite verursachen?
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Lutz Pfundner
Antwort der Verwaltung am 05.03.2015 (Beigeordneter Prof. Dr. Meyer-Falcke)
zu Frage 1: Ja, die Verwaltung hat diese Frage geprüft. Eine Aufzeichnung ist technisch möglich.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich jedoch entschlossen, den Internet-
Livestream ohne Speicherung zu nutzen und dies in der Geschäftsordnung des
Rates in § 3 Abs. 4 geregelt. Darüber hinaus werden die Redebeiträge der
Ratsmitglieder im Wortlaut mitprotokolliert (sog. Wortprotokoll) und nach der
Genehmigung der Niederschrift elektronisch im Internet veröffentlicht. Hierdurch
erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine eindeutige und auch gut recherchierbare
Möglichkeit, dem Verlauf einer Sitzung zu einem späteren Zeitpunkt zu folgen,
insbesondere da auch Zwischenrufe oder Zwischenfragen protokolliert werden, die in
einer Videoaufzeichnung nicht oder nur schwer zu verstehen sind.
zu Frage 2: siehe Antwort zu Frage 1
zu Frage 3: Die Speicherung der Aufzeichnungen aller Ratssitzungen eines Jahres würde sich
auf etwa 200,- EUR pro Jahr belaufen und sich von Jahr zu Jahr Speicherdauer
aufsummieren. Hinzu kommt jedoch der manuelle Aufwand, der für eine
Nachbearbeitung erforderlich wäre inkl. der dafür nötigen technischen Ausstattung.
Hierzu würden zum Beispiel eine Verschlagwortung und die Aufteilung auf
Tagesordnungspunkte gehören.
Darüber hinaus müssten die betroffenen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger ihr
Einverständnis geben, dass die eigenen Redebeiträge dauerhaft gespeichert
werden.