Auswirkungen des Verbots des Steuerbetrugs durch CBL-Geschäfte auf die Stadt Düsseldorf

Haupt- und Finanzausschuss

Anfrage der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01. Dezember 2008:

In der „tageszeitung“ vom 05.11.2008 wurde unter der Überschrift „USA gegen globalen Steuerbetrug“ unter anderem berichtet:

„In den USA wird Cross-Border-Leasing (CBL) noch in diesem Jahr auslaufen. Das bedeutet nicht nur das Aus für einen milliardenschweren globalen Steuerbetrug, es könnte auch vielen deutschen Städten einen Neuanfang im Umgang mit der öffentlichen Infrastruktur ermöglichen - wenn denn klar wird, wie sich die komplexen Verträge auflösen lassen. (…)

Den vorläufigen Schlusspunkt setzte die US-Steuerbehörde. Der Internal Revenue Service (IRS) forderte die etwa 100 Investoren in den USA per Formblatt dazu auf, ihre CBL-Verträge mit kommunalen Unternehmen in anderen Ländern bis zum 31. 12. 2008 vorfristig zu beenden. Andernfalls würden diese zwangsaufgehoben. Am 21. Oktober teilte der IRS mit, dass 80 Prozent der Angeschriebenen einem Vergleich mit der Behörde zugestimmt haben.“

In diesem Zusammenhang fragt die LINKSFRAKTION Düsseldorf an:

1.Seit wann und inwieweit war die Verwaltung jeweils über die der Entscheidung des Internal Revenue Service zugrunde liegende Klage des AWG Leasing Trust gegen die USA, das Urteil hierzu vom 28.Mai 2008 und die darauf folgende Entscheidung des IRF vom 21.Oktober 2008 informiert?

2.Finden bzw. fanden Verhandlungen zwischen der Verwaltung bzw. den Vorständen städtischer Töchter und Vertragspartnern zu den Düsseldorfer CBL-Geschäften über ein Auslaufen der Düsseldorfer CBL-Verträge zum 31.12.2008 statt? Wenn ja, seit wann und mit welchem (Zwischen-) ergebnis?

3.Welche finanziellen Folgen hätte eine vorzeitige Auflösung der Düsseldorfer CBL-Deals bestenfalls, welche schlechtestenfalls nach derzeitiger Einschätzung der Verwaltung für die Stadt?

Mit freundlichen Grüßen

Frank Laubenburg        Adelgunde Kahl        Gilbert Yimbou