Auswirkungen einer Verpackungssteuer in Düsseldorf auf Wegwerf-Geschirr

Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AÖE am 17.03.2025 (AÖE/018/2025):

Immer mehr Menschen nutzen die angebotenen „To-go“- Verzehr Angebote.

Diese reichen von Kaffee in Einweg- Bechern bis zu Fast-Food in Verpackungen.

Die schädliche Auswirkung auf die Umwelt ist bekannt und es werden unterschiedliche Maßnahmen ausprobiert um die so entstehenden Müllberge einzudämmen. Auch in Düsseldorf ist vermehrt festzustellen, dass weggeworfene Einweg-Verpackungen im öffentlichen Raum zu sehen sind.

Die Stadt Tübingen erhebt seit Januar 2022 mit der Verpackungssteuersatzung eine Steuer auf den Verbrauch nicht wiederverwendbarer Verpackungen und nicht wiederverwendbaren Geschirrs und Bestecks, sofern Getränke und Speisen zum „To-go“ -Verzehr verkauft werden. Dort müssen entsprechende Restaurants, Cafés und Imbisse für jede Einwegverpackung 50 Cent bezahlen, für jedes Einwegbesteck 20 Cent. Ziel ist es laut Stadt, über die Abgabe den Müll im öffentlichen Raum zu reduzieren. Dagegen klagte eine Franchisenehmerin einer großen Fast- Food- Kette in mehreren Instanzen.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss dazu gefasst. Laut diesem darf die Stadt Tübingen diese Steuer erheben. Die Rechtmäßigkeit der Verpackungssteuersatzung ist gegeben. Ferner lässt das Bundesverfassungsgericht den Kommunen freie Hand, ob und wie sie den Verbrauch von Wegwerf-Geschirr besteuern.

Laut Stadtverwaltung ist in Düsseldorf nicht geplant, das Tübinger Modell umzusetzen. Düsseldorf setze weiterhin auf Mehrweg und Abfallbehälter, unter anderem auch auf sogenannte Saisontonnen. Allerdings sind diese Maßnahmen nicht geeignet um dem generellen Problem der Zunahme der Müllmengen durchn die vermehrte Nutzung von Einwegverpackungen entgegenzuwirken.

Die Deutsche Umwelthilfe ruft alle deutschen Städte und Gemeinden zur Einführung von Einweg-Verpackungssteuern auf, insbesondere angesichts der durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bestehenden Rechtssicherheit.

Allerdings ist klar, wer durch die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer belastet wird. Im Endeffekt zahlen die VerbraucherInnen mit ihrer Bestellung. Diesem Umstand muss durch verstärkten Einsatz der Stadt für Mehrweggeschirr Rechnung getragen werden.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

1. Wie hoch wären die zu erwartenden Einnahmen/Ausgaben durch die Einführung einer Verpackungsteuer für die Stadt Düsseldorf? ( Bitte schätzungsweise beziffern anhand des geschätzten Müllaufkommens in öffentlichen Mülleimern)

2. Welche Auswirkungen hätte die Einführung einer Verpackungssteuer auf bestehende städtische Strukturen?

3. Ist geplant, andere Lösungen für Düsseldorf zu prüfen? Wenn ja, plant die Verwaltung die Erarbeitung eines entsprechenden Konzepts?

Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Lehmann             Olaf Nordsieck                Christian Jäger


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Kral:

Antwort zu Frage 1:
Für eine Abschätzung möglicher Einnahmen auf Basis des Müllaufkommens in öffentlichen Mülleimern liegt keine ausreichende Datenbasis vor – die Anzahl der potentiell steuerpflichtigen Verpackungen ist nicht bekannt.

Die Einnahmen der Stadt Tübingen aus der Verpackungssteuer sind derzeit so volatil, dass auf dieser Grundlage keine belastbare Aussage auf die mögliche Höhe der Einnahmen in Düsseldorf getätigt werden kann.

Für den Aufwand wird zu Beginn der Einführung einer Verpackungssteuer mit einem Personalbedarf von mindestens 30 Vollzeitäquivalenten gerechnet, verbunden ebenfalls mit Kosten in Höhe eines einstelligen Millionenbetrags jährlich.

Inwieweit eine Reduzierung des Personalbedarfes nach Einführung einer entsprechenden Steuer auf ca. 10 Personen umsetzbar erscheint (laufender Betrieb), kann an dieser Stelle und zum jetzigen Zeitpunkt nicht bewertet werden. Dies hängt in erster Linie davon ab, ob der Leitgedanke der Mehrwegverpackungsnutzung in Düsseldorf – insbesondere vor dem Hintergrund der zahlreichen Großveranstaltungen, die weit über das Angebot von Tübingen hinausgehen - angenommen wird und sich der Prüfungs- und Kontrollaufwand entsprechend reduziert.

Antwort zu Frage 2:
Soweit sich die Frage auf die Struktur der Verwaltung bezieht: Es wäre eine zusätzliche Verwaltungseinheit, z.B. ein Sachgebiet, einzurichten und mit Personal auszustatten. Ferner wären entsprechende IT-Lösungen für die Erstellung von Steuerbescheiden, das Inkasso und weiteres Workflow einzurichten.

Antwort zu Frage 3:
Im Hinblick auf die weitere Verbreitung von Mehrwegsystemen zur Abfallvermeidung setzt die Verwaltung auf die Umsetzung von Mehrweg-Konzepten auch für mittelgroße und kleinere Veranstaltungen. Im Hinblick auf Maßnahmen zur Abfallvermeidung generell ist geplant, über das Zero-Waste-Konzept Impulse zu setzten für die Vermeidung anderer Abfallarten, z.B. Lebensmittelabfälle oder Altkleider.