Bau von städtischen Wohnungen für Flüchtlinge

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierungen

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des AWM am 09. November 2015: 

Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung spricht sich dafür aus, dass mindestens zehn Millionen Euro der Fördermittel des Landes für den Bau von Wohnraum für Flüchtlinge von der Stadt bzw. der Städtischen Wohnungsgesellschaft in Anspruch genommen werden. In den Haushalt werden ausreichend Mittel eingestellt, um die Fördermittel in angegebener Höhe auszuschöpfen.

Begründung:  

Die Zahl der Flüchtlinge steigt auch in Düsseldorf deutlich an. Die Stadt rechnet damit, dass alleine bis zum Jahresende rund 8.000 Unterkünfte bereitgestellt werden müssen. Hunderte bereits anerkannter AsylbewerberInnen leben zudem noch immer in Sammelunterkünften, da sie keine Wohnung finden.  

Um mehr bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen, sind die Förderkonditionen des Landes für den sozialen Mietwohnungsbau noch einmal deutlich verbessert worden. „Angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum und des gleichzeitigen Zustroms vieler Flüchtlinge müsse man jetzt schnell handeln“, so heißt es in der Pressemitteilung des Bauministeriums „Sozialer Wohnungsbau wird so rentabel wie frei finanzierter“ vom 2. Oktober 2015. 

Die verbesserten Förderkonditionen gelten nicht nur für den Bau von Sozialwohnungen für MieterInnen mit Wohnberechtigungsschein, auch bei der Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge sind die Konditionen erheblich verbessert worden. Für die Schaffung von Wohnungen durch Neubau sind hier ab sofort Tilgungsnachlässe von 35 % möglich. Das rückzahlbare Darlehen ist zudem für 10 Jahre zinsfrei, lediglich eine Eigenleistung von 20 % der Gesamtkosten ist beim Neubau notwendig, bei Herrichtung und Ausbau von Bestandsimmobilien ist gar keine Eigenleistung erforderlich. Entfällt der Bedarf für die Unterbringung von Flüchtlingen gelten die Wohnungen bis zum Ende der Bindung als normale Sozialwohnungen. 

Das Förderprogramm des Landes zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge richtet sich ausdrücklich auch an die Kommunen bzw. kommunalen Wohnungsbauunternehmen. Deshalb steht hier die Landeshauptstadt Düsseldorf in der Verantwortung, vom Landesprogramm Gebrauch zu machen und sich nicht nur auf private Investoren zu verlassen. Die Stadt würde so auch von erheblichen Zuschüssen profitieren und städtisches Eigentum schaffen.

 

Freundliche Grüße  

Peter Nowinski                                Anja Wallerang                Mbulelo Dlangamandla