Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses Vorlage 62/126/2015-1 – Schulneubau Albrecht-Dürer-Schule

Ratsfraktion

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 10. Dezember 2015: 

Beschlussentwurf:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf ermächtigt die Verwaltung, mit dem Investor verbindliche Regelungen zu treffen, nach denen der Schulneubau mit der Fertigstellung erworben wird.

Eine Anmietung mit anschließendem Verkauf der Mietforderungen bei einhergehender Forfaitierung wird nicht gestattet. 

Begründung:

Der vorliegende Beschlussentwurf geht von einer Anmietung der fertiggestellten Schule über einen Zeitraum von 30 Jahren aus. Auf Seite 5 unter Sachdarstellung ist unter Mietentgelt dargestellt, dass im Falle einer Anmietung die Finanzierung über eine Forfaitierung der gegen die Stadt gerichteten künftigen Mietzahlungen erfolgt. 

Bei einer Forfaitierung bleibt die Stadt über die gesamte Laufzeit Schuldnerin gegenüber der Bank, unabhängig davon was mit dem Gebäude oder der investierenden Firma in Zukunft passiert. 

Der Einredeverzicht ist eine entscheidende Maßnahme in dieser Konstruktion. Er bedeutet, dass bei Schlechtleistung, Anfechtungs-, Aufrechnungs-, Zurückhaltungs- oder sonstiger Leistungsverweigerungsrechte auf jede Einrede verzichtet wird. So ist die forfaitierende Bank faktisch so gestellt, als hätte sie den Kreditvertrag mit der Landeshauptstadt Düsseldorf direkt abgeschlossen. Das Schuldanerkenntnis stärkt diese Position zusätzlich, so dass die Stadt Düsseldorf faktisch Schuldnerin des Kreditvertrages in einer Gesamthöhe von 106.899.000 Euro sein würde.  Die Miete ist so angesetzt, dass über 30 Jahre der Kredit incl. Zinsen abgelöst wird, unter Einschluss eines  evtl. Gewinns der IDR. Obwohl die Stadt den Kredit, der die Sanierung des Grundstückes und alle Planungs- und Baukosten beinhaltet, allein bedient, wird sie nicht Eigentümerin der Schule. 

Dieses Konstrukt ist nur so zu erklären, dass aus politischen Gründen die Kosten für den Schulneubau nicht offen als Schulden der Stadt ausgewiesen werden sollen. Fakt ist allerdings, dass die Kreditwirtschaft bei Forfaitierung von Mietverträgen von kommunalen Kreditverträgen ausgeht. Durch das Schuldanerkenntnis wird die Stadt zur Schuldnerin von über 106 Mill. Euro, allerdings ohne dass sie nach Ablauf des Vertrages Eigentümerin wird. Aus diesen Gründen ist ein Mietvertrag mit anschließender Forfaitierung abzulehnen. 

Freundliche Grüße 

 

Angelika Kraft-Dlangamandla                                        Lutz Pfundner