Betreuung von Flüchtlingen

Ratsfraktion Düsseldorf

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 04. Dezember 2014:

In den Haushalt 2015 werden ausreichend Mittel eingestellt, um folgende Betreuungsschlüssel für die in Düsseldorf untergebrachten Flüchtlingen zu gewährleisten:

-          einen Personalschlüssel von 1 : 80 für erwachsene Flüchtlinge

-          einen Personalschlüssel von 1 : 40 für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge

 

Begründung:

„Aktuell leben gut 1.700 [Flüchtlinge] in der Stadt, nächstes Jahr werden es im Schnitt wohl rund 2.500 sein – und das heißt, dass es zum Jahresende 2015 hin gut und gerne mehr als 3.000 sein dürften“, so schreibt die Westdeutsche Zeitung am 6. November 2014. Weiter heißt es: „Die Politik […] ist sich einig, dass man auch Beratung und Betreuung der Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften und Hotels verbessern muss. Die damit beauftragte Diakonie hat derzeit nur fünf Stellen dafür, ein Betreuer ist somit für 280 (!) Flüchtlinge zuständig. Die Ampel aus SPD, FDP und Grünen beantragte eine Aufstockung dieses Postens um 320.000 auf 685.000 Euro. Angestrebt werde so ein Betreuungsschlüssel von 1 : 200.“ 

In der Erhebung „Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland“ (Stand August 2014) heißt es in Bezug auf die unterschiedlichen Betreuungsschlüssel in Deutschland: „Im Ergebnis bewegt sich der Betreuungsschlüssel, sofern er definiert wird, zwischen 1 : 96 (Mecklenburg-Vorpommern) und 1 : 150 (Bayern). Die Arbeitsgruppe ‚Soziale Beratung und Betreuung’ des von der Landesregierung Brandenburg eingesetzten Gremiums zur Überprüfung der geltenden Mindestbedingungen in Brandenburg kam zum Schluss, ‚[…] dass der derzeit geltende Personalschlüssel von 1 : 120 dazu führe, dass für die Arbeit mit den einzelnen Flüchtlingen nur noch sehr wenig Zeit zur Verfügung stehe. Die Folge davon ist, dass die Betreuungsaufgaben die Beratungsaufgaben weitgehend verdrängen, so dass eine qualifizierte Beratung nicht mehr stattfinden kann.’ (Ber LReg BB Mindestbedingungen 2012, S. 16 f.) Die AG empfahl daher einen Personalschlüssel von 1 : 80 für erwachsene Flüchtlinge und einen Schlüssel von 1 : 40 für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge. (a. a. O., S. 18) Diese Forderung kann verallgemeinert werden.“ 

Freundliche Grüße  

Angelika Kraft-Dlangamandla                            Lutz Pfundner