Diskrepanzen zwischen Daten des Landes und der Stadt zu Zwangsräumungen in Düsseldorf

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 28.11.2022 (AWM/045/2022):

Regelmäßig stellt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung eine Anfrage zur Zahl der Zwangsräumungen in Düsseldorf. Zuletzt am 22.08.2022 beantwortete die Verwaltung unsere Anfrage damit, dass im Jahr 2021 bei der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle im Amt für Soziales vom Amtsgericht insgesamt 339 nach Urteil angekündigte Zwangsräumungen gemeldet wurden.

Nun erteilte die Landesregierung NRW auf eine Anfrage der SPD im nordrhein- westfälischen Landtag von der Landtagsverwaltung am 19.09.2022 die Auskunft, dass 2021 in Düsseldorf 2.576 Räumungen aus Wohnungen tatsächlich durchgeführt wurden.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf Fragt an:

  1. Wie erklärt die Verwaltung, dass laut Daten des Landesjustizministeriums mit 2.575 Zwangsräumungen im Jahr 2021 fast achtmal so viele Zwangsräumungen in Düsseldorf stattfanden als laut Daten der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle des Düsseldorfer Sozialamts angekündigt wurden?
     
  2. Welche Maßnahmen, einschließlich Austausch mit dem Justizministerium des Landes NRW, erwägt die Verwaltung, um die Verlässlichkeit künftiger Daten zu Zwangsräumungen in Düsseldorf sicherzustellen?
     
  3. Welche Maßnahmen erwägt die Verwaltung, um die laut NRW-Justizministerium jährlich über 2.000 Zwangsräumungen zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                          Ben Klar                             Mbulelo Dlangamandla


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Hintzsche:

Antwort zu den Fragen 1 bis 3:
Die Anfrage der Ratsfraktion Die Linke bezieht sich auf die Kleine Anfrage 345 vom 18. August 2022 der Abgeordneten Lena Teschlade und Jochen Ott, SPD, Drucksache 18/569.

In ihrer Antwort vom 19. September 2022, Drucksache 18/951, erklärt die Landesregierung auf Seite 2, 2. Absatz, dass eine Aufschlüsselung nach Kommunen in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich war. Die Zahlen lägen lediglich getrennt nach Oberlandesgerichtsbezirken vor. (Quelle: https://www.landtag.nrw:de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-951.pdf )

Für den Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf lag die Anzahl tatsächlich durchgeführter Räumungen von Wohnungen im Jahr 2020 bei 2.704 und im Jahr 2021 bei 2.576.

Zum Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf gehören 6 Landgerichte (Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, Kleve, Krefeld, Wuppertal), das Präsidialamtsgericht. Düsseldorf und 29 weitere Amtsgerichte (Quelle: Website OLG).

Diskrepanzen zwischen den Daten des Landes und .denen der Landeshauptstadt sind nicht erkennbar. Dementsprechend ist weder ein Austausch mit dem Justizministerium des Landes noch sind weitere Maßnahmen erforderlich.