Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe am Flughafen-Bahnhof
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 05. November 2015 : Seit Anfang September diesen Jahres ist Düsseldorf abwechselnd mit anderen Städten Drehkreuz für Flüchtlinge, die mit Zügen aus Bayern oder Österreich nach Nordrhein-Westfalen kommen. Die Flüchtlinge kommen am Düsseldorfer Flughafen-Bahnhof an, von dort werden sie mit Bussen zu ihren Unterkünften in andere Kommunen des Landes gebracht. Am Flughafen-Bahnhof bekommen sie etwas zu essen und zu trinken, zudem stehen DolmetscherInnen bereit. Die Versorgung wird zu einem großen Teil von ehrenamtlichen HelferInnen übernommen. Einige dieser HelferInnen haben nun allerdings Hausverbot am Flughafen-Bahnhof erteilt bekommen.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Wie viele ehrenamtliche FlüchtlingshelferInnen sind derzeit am Flughafen-Bahnhof eingesetzt?
- Gegen wie viele ehrenamtliche FlüchtlingshelferInnen wurde ein Hausverbot am Flughafen-Bahnhof ausgesprochen?
- Welche Gründe lagen hierbei konkret vor?
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Lutz Pfundner
Antwort der Verwaltung am 05.11.2015 (Stadtdirektor Hintzsche)
zu Frage 1: Pro Einsatztag sind 25 ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer sowie 15 ehrenamtliche Dolmetscherinnen und Dolmetscher im Einsatz. Insgesamt haben sich bislang 202 Ehrenbamtliche und 96 Dolmetscher aufgrund des Hilfeaufrufes gemeldet. Davon sind einige Personen sehr häufig im Einsatz, andere waren nur einmal zur Unterstützung vor Ort.
zu Frage 2: Es wurde bislang kein offizielles Hausverbot erteilt. Jedoch hat der Krisenstab den Sicherheitsdienst angewiesen, zwei Personen den Zugang zum Innenbereich zu verweigern. Die Personen erhielten eine entsprechende schrifltiche Benachrichtigung und sind seitdem nicht mehr zum Einsatz erschienen.
zu Frage 3: Es wurde mehrfach festgestellt, dass zwei Personen eine aktive Bewerbung und Unterstützung zur Fortsetzung der Weiterreise unter anderem in Form von Verteilung von Flugblättern trotz Aufforderung zur Unterlassung betrieben. Dies widerspricht dem Auftrag, den die Stadt Düsseldorf von der Bezirksregierung Arnsberg erhalten hat, die nach NRW zugewiesenen Flüchtlinge auf die Landesunterkünfte zu verteilen. Hiervon wird nur in den Fällen Abstand genommen, wo konkrete Planungen seitens der Flüchtlinge zur Weiterreise bestehen.