Einführung eines Abwassermonitorings als Corona-Frühwarnsystem

Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Umweltausschusses am 10.06.202:

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, das von der EU geforderte Abwassermonitoring in Städten mit mehr als 150.000 Einwohner:innen in Düsseldorf bis Oktober 2021 umzusetzen sowie die dafür benötigten Gelder anzufordern.

Begründung:
Der Nachweis von SARS-CoV-2 in Abwasserproben als unterstützende Maßnahme zur Pandemiebekämpfung gewinnt international immer mehr an Bedeutung.

Schon am 8. April 2020 haben in neun verschiedenen Kläranlagen in Nordrhein- Westfalen Forscherinnen und Forscher der Goethe-Universität Frankfurt/M. und der RWTH Aachen Wasserproben untersucht. Kurz vor dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle fanden sich in allen Proben Spuren des Virus. Auch führen und führten das Leipziger Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dresden sowie dem Fachgebiet Abwasserwirtschaft des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwissenschaften der TU Darmstadt Studien durch.

Inzwischen ist der Frühnachweis von SARS-CoV-2 über die Abwasserproben unumstritten.

Die Verbreitung von SARS-CoV-2 ist sehr schwer zu kontrollieren, da Symptome bei Betroffenen teils erst nach 2 Wochen oder auch gar nicht auftreten. Testergebnisse werden deshalb erst stark verzögert oder gar nicht erzeugt. Für eine effektive Test- und Rückverfolgbarkeitsstrategie kann die Untersuchung von Abwasser daher ein zusätzliches Mittel in der Bekämpfung der Ausbreitung des Virus sein: Bereits kurz nach der Infektion ist das Virus in menschlichen Ausscheidungen nachweisbar, auch bei asymptomatischem Verlauf. Die Testungen lassen sich gut durchführen und sind anonym, da keine Rückschlüsse auf die Einzelperson gezogen werden können. Die Messung ist inzwischen so empfindlich, dass sie weniger als zehn bestätigte Covid- 19-Fälle pro 100.000 Einwohner detektiert.

„Das Coronamonitoring über den Abwasserpfad ist empfindlich genug, um über die im Abwasser gemessenen Mengen an VirenRNA das Infektionsgeschehen gut wiederzugeben. Dies funktioniert schneller als über die Testung von Einzelpersonen. Mit Techniken der Genomsequenzierung können zudem Mutationen im Abwasser nachgewiesen, darunter auch solche, die noch nicht klinisch bekannt waren. Dies haben die auf der Konferenz ‚ Monitoring von SARS-CoV-2 im Kanalnetz‘ vorgestellten Projekte aus Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz, Großbritannien und Schweden eindeutig und übereinstimmend belegt.“ (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), Ergebnisbericht der Online- Konferenz „Monitoring von SARS-CoV-2 im Kanalnetz, April 2021).

Ist das Abwassermonitoring eingeführt, kann es weitere Verläufe von SARS-CoV-2 schnell und engmaschig verfolgen. Momentan steht zwar SARS-CoV-2 im Fokus, aber die jetzigen Erkenntnisse lassen sich auf andere Krankheitserreger übertragen. Das langfristige Ziel lautet, neue Viren oder Keime so rechtzeitig im Abwasser zu erkennen, dass unverzüglich regionale Schutzmaßnahmen eingeleitet werden können, die eine Verbreitung eindämmen. Eine derart pandemische Ausbreitung, wie sie durch SARS-CoV-2 ausgelöst wurde, gilt es zukünftig zu verhindern. Das Abwassermonitoring ist dafür ein geeignetes Mittel.

Weiterhin kann es punktuell eingesetzt werden, sollte in Düsseldorf der allgemeine Flughafenverkehrs wieder starten oder der Beginn von Veranstaltungen, Konzerten, Sport- oder Kulturevents wieder durchgeführt werden.

Vor dem Hintergrund der Untersuchungsergebnisse hat die Europäische Union folgende Empfehlung ausgesprochen:

„Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich aufgefordert, so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. Oktober 2021, ein nationales Abwasserüberwachungssystem einzurichten, das auf die Erhebung von Daten über SARS-CoV-2 und seine Varianten im Abwasser abzielt.“

Das Abwasserüberwachungssystem sollte einen erheblichen Teil der Bevölkerung des jeweiligen Mitgliedstaats erfassen. Es sollte mindestens das Abwasser aus Großstädten mit mehr als 150 000 Einwohnern abdecken und möglichst mindestens zwei Probenahmen pro Woche umfassen. Erforderlichenfalls können zusätzliche Probenahmestellen ausgewählt werden, um entweder einen ausreichenden Teil der Bevölkerung zu erfassen oder um die Virusverbreitung im Zusammenhang mit einem möglichen veränderten Personenaufkommen in verschiedenen Gebieten (z. B. während der Sommersaison an touristisch beliebten Orten) besser zu verstehen. (.....) Um die Durchführung der in dieser Empfehlung genannten Tätigkeiten zu beschleunigen und zu unterstützen, werden erforderlichenfalls EU-Mittel bereitgestellt, um die Abwasserüberwachung zu unterstützen und eine systematische Analyse des Vorhandenseins von Virusvarianten im Abwasser sicherzustellen.“

(EMPFEHLUNG (EU) 2021/472 DER KOMMISSION, vom 17. März 2021, über einen gemeinsamen Ansatz zur Einführung einer systematischen Überwachung von SARS- CoV-2 und seinen Varianten im Abwasser in der EU).

Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Behrens                    Rita Kiwitt                   Dominik Dörr