Einhaltung gesetzlicher Fristen im Zusammenhang der Open-Air-Fläche auf dem Messeparkplatz
Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 06.02.2025 (RAT/031/2025):
Zum Stand 03.02.2025 sind die Unterlagen zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 05/016 für eine Open-Air-Fläche auf dem Messeparkplatz P1 noch nicht, wie vom APS beschlossen, (APS/115/2024) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet1 für die Öffentlichkeit ausgelegt; Eingaben auf diesem Weg sind nicht möglich.
Damit stellen sich nach Ablauf der Anfragenfrist für die Ratssitzung am 06.02.2025 Fragen zur Vereinbarkeit von angekündigten Konzerten in diesem Jahr mit der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Auslegungsdauer desm Bebauungsplanentwurfs.
Da die vierwöchige Frist nun nach dem Termin der Ratssitzung am 26.02.2025 endet, kann ein Satzungsbeschluss durch den Rat erst am 10.04.2025 erfolgen.
Der Termin liegt damit nach dem Ende der Baumfällperiode am 1. März, was die vorgesehenen Baumfällungen untersagt und eine Open-Air-Fläche in diesem Jahr verhindert.
Ebenfalls zum 03.02.2025 gab die städtische Beteiligungsgesellschaft D.Live der Presse aber bekannt, dass schon am 07.02.2025 der Kartenvorverkauf für ein erstes Konzert am 08.07.2025 beginnt. Laut der Tagesschau fand ein Sprecher der Stadt dieses Vorgehen “nicht ungewöhnlich”.2
Die Linke betrachtet es als erklärungsbedürftig, dass die Stadtspitze offenbar keinen Widerspruch zwischen den nicht einhaltbaren gesetzlichen Fristen und dem Vorhaben der D.Live sieht.
Darüber hinaus lassen Äußerungen des Vorstands des Heimat- und Bürgervereins Lohausen-Stockum gegenüber der Tagesschau darauf schließen, dass es Einwände gegen den Bebauungsplanentwurf geben wird. Ebenso ist die Kritik der Baumschutzgruppe an den vorgesehenen Baumfällungen deutlich.
Wenn während der gesetzlichen Frist Einwände gegen den Bebauungsplanentwurf erhoben werden, ist eine Behandlung der Einwände frühestens in der Sitzung des APS am 26.03.2025 möglich. Eine Genehmigung der Satzung durch den Rat wäre auch in diesem Fall frühestens im April möglich; nach Ende der Baumfällperiode.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Welchen zeitlichen Ablauf sehen Stadtverwaltung und D.Live für den weiteren Prozess vor? (Bitte konkrete Daten für Beginn und Ende der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 05/016 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, für die Behandlung der Einwände im APS, für den Satzungsbeschluss durch den Rat und für den Baubeginn einschließlich der Baumfällungen.)
2. Welche zwingenden Gründe sehen Stadtverwaltung und D.Live für die Umsetzung des Projekts “Open Air Park” noch in diesem Jahr?
3. Wie groß ist der Baumbestand auf dem Messeparkplatz P1 aktuell im Vergleich zum Baumbestand, der Genehmigungsvoraussetzung für die Anlage des Messeparkplatzes P1 in einem Landschaftsschutzgebiet war?
Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel Sigrid Lehmann
1https://www.o-sp.de/duesseldorf/plan/beteiligung.php
2https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-acdc-soll-umstrittenes-open-air-gelaende-in-duesseldorf-eroeffnen-100.html
Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Zuschke:
Antwort zu Frage 1:
Nach dem Beschluss der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB für das Bebauungsplan-Verfahren 05/016 Veranstaltungsgelände / Messeparkplatz durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 22.01.2025 wird derzeit die Durchführung dieses Verfahrensschrittes vorbereitet. Der genaue Zeitraum der § 3 (2)-Beteiligung wird kurzfristig ortsüblich im Düsseldorfer Amtsblatt bekannt gemacht sowie ergänzend als Pressemitteilung veröffentlicht und beträgt gem. Baugesetzbuch einen Monat. Im Anschluss an die Bekanntmachung kann die Beteiligung innerhalb weniger Tage starten. Alle in der Beteiligung geäußerten Stellungnahmen werden im Rahmen des Verfahrens behandelt und in die Abwägung eingebracht. Hierüber entscheidet der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen des Satzungsbeschlusses, der schnellstmöglich im Anschluss daran angestrebt wird.
Antwort zu Frage 2:
Die Umsetzung des Projekts „Open Air Park“ ab dem Sommer 2025 basiert auf mehreren Faktoren. Der Live-Entertainment-Markt in Deutschland erfährt bereits seit einiger Zeit eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Open-Air-Flächen.
Zudem ist Düsseldorf als Standort für internationale Tourneen für viele Künstlerinnen und Künstler relevant, wenn passende Flächen verfügbar sind. Mit dem Open Air Park soll sichergestellt werden, dass Düsseldorf weiterhin von hochkarätigen Veranstaltungen profitiert und Veranstalter nicht auf andere Städte ausweichen.
Großveranstaltungen im Open-Air-Bereich sorgen für hohe Besucherzahlen und stärken zudem die lokale Wirtschaft. Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel profitieren unmittelbar von diesen Events. Diese Effekte sollen der Stadt Düsseldorf bereits ab diesem Sommer zugutekommen. So hat die Ankündigung des ersten Events für ein sehr hohes Interesse gesorgt und vielfältige mediale Aufmerksamkeit erfahren. Der frühzeitige Vorverkaufsstart für Veranstaltungen ist essenziell, um Künstlerbuchungen zu finalisieren und einen wirtschaftlich nachhaltigen Betrieb sicherzustellen und um Planungssicherheit für Veranstalter und Künstler herzustellen. Zudem wird seitens der Stadtverwaltung und der D.LIVE davon ausgegangen, dass das Bebauungsplanverfahren planmäßig vor dem Sommer 2025 abgeschlossen wird.
Antwort zu Frage 3:
Die Parkplatzfläche P1 gliedert sich in die Bereiche P1 Nord und P1 Süd auf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 05/016 umfasst die Felder P1 Nord Feld 4 bis Feld 6 sowie P1 Süd Feld 4 bis Feld 6.
In diesem Bereich stehen derzeit insgesamt 868 Bäume.
Im Rahmen der Umsetzung der Ziele des Bebauungsplanes müssen 56 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. 7 Bäume werden innerhalb des B-Plan Gebietes an neue Standorte umgepflanzt.
Damit verbleiben insgesamt auf der Fläche 812 Bäume.
Als Ausgleich für die Baumverluste werden 120 neue Laubbäume außerhalb des B-Plan-Gebietes neu gepflanzt. 87 Bäume nördlich der BAB A 44 und 33 Bäume östlich der Alten Landstraße.
Der verbleibende Baumbestand im Plangebiet von 812 Laubbäumen wird im B- Plan als zu erhalten festgesetzt.
Im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP)vom Landschaftsarchitekturbüro Schumann, 20.01.1988, wurden im Maßnahmenplan auf der P1 Fläche Nord Felder 4 bis 6 und P1 Süd Felder 4 bis 6 insgesamt 765 Baumpflanzungen zeichnerisch dargestellt (s. S. 61 GOP III zum B-Plan-Entwurf Nr. 05/016). Der LBP war die Genehmigungsgrundlage für die Anlage der Messeparkplätze West (B-Plan 5081/002). Durch zwischenzeitliche Umbaumaßnahmen, wie beispielsweise die Sanierung des Messeparkplatzes P 1 Feld 5, gab es zudem weitere Baumverpflanzungen sowie auch Baumfällungen, sodass die Anzahl der vorgesehenen Baumpflanzungen aus 1988 nicht dem heutigen aktuellen Baumbestand entspricht.
Dennoch liegt die Zahl der Bäume auf den Felder 4-6 des Messeparkplatzes P1 weiterhin über der ursprünglich in der Genehmigungsplanung vorgesehen Zahl.