Einnahmen aus geplantem Verkauf städtischer Grundstücke und Gebäude

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AWIR am 19.11.2024 (AWIR/037/2024):

In den Beratungsunterlagen zum städtischen Haushalt der Investitionsmaßnahmen 2025 wird mit 39,8 Millionen Euro Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden gerechnet (Produkt 1111106, Zeile 02, Konto 68210000, Maßnahme 700310002). Gleichzeitig wird für 2025 mit einem Ankauf von Grundstücken von 30,4 Millionen Euro gerechnet.

Im Vorbericht zum städtischen Haushaltsplanentwurf 2025 nennt die Kämmerei für das Jahr 2025 insgesamt 59,1 Mio. Euro an erwarteten Erträgen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

1. Wie verteilen sich die erwarteten bzw. geplanten Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden für 2025 auf Einnahmen aus dem Verkauf von Immobilien für Wohnungsbau bzw. Industrie oder Gewerbe?

2. Wie verteilen sich die erwarteten bzw. geplanten Ankäufe von Grundstücken für 2025 auf die Errichtung von Wohnungen bzw. Industrie oder Gewerbe?

3. In welchem Umfang plant die Stadt trotz der geplanten Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, weiterhin Wohnungsbaugrundstücke in das Vermögen der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft einzulegen und Wohnungsbaugrundstücke in Erbpacht zu vergeben?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Driesch              Helmut Born


Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Zuschke:

Antwort zu Frage 1:
Für das Jahr 2025 lag im Zuge der Planung des Doppelhaushalts 2024 und 2025 ein Ansatz von 39,8 Mio. EUR für Geschäfte im Hafenbereich sowie Gewerbeflächen am Tichauer Weg und im Gebiet Auf'm Tetelberg zugrunde. Zwei Grundstücksgeschäfte von Schulgrundstücken wurden als Verkaufserlöse dem Amt für Schule und Bildung zugeordnet.

Aufgrund diverser Verschiebungen der gegenwärtig schwer einschätzbaren Grundstücksgeschäfte scheint eine Ansatzerreichung dennoch durch überwiegend gewerbliche Flächen u. a. im Hafenbereich realistisch.

Antwort zu Frage 2:
Für das HH-Jahr 2025 können noch keine konkreten Geschäfte beziffert werden. Amt 61 hat mit mehreren Vorkaufsrechtssatzungen die Basis für etwaige Ankäufe geschaffen. Die Stadt Düsseldorf wird einen möglichen Erwerb von Flächen zur Realisierung von Wohnraum, aber auch Gewerbeflächen, in jedem Einzelfall intensiv prüfen.

Antwort zu Frage 3:
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Einlage von Wohnbaugrundstücken in das Vermögen der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft Düsseldorf (SWD) in begründeten Einzelfällen sinnvoll ist. Zukünftig wird dieses Vorgehen trotz der geplanten Einnahmen aus Veräußerungen und der grundsätzlichen Vergabe von z. B. Wohnbaugrundstücken im Erbbaurecht weiterverfolgt, um bezahlbaren Wohnraum nachhaltig zu generieren.
 

Schriftliche Anfrage der SPD-Ratsfraktion vom 28.10.2024, direkt beim Liegenschaftsamt, Frau Künster:
„Würden Sie bitte erläutern, welche konkreten Grundstücke dem Haushaltsplanentwurf zugrunde liegen.

Konkret geht es um die Frage, welche Grundstücksverkäufe im Haushaltsentwurf eingeplant sind, zu denen es Ratsbeschlüsse gibt, durch die sich die im HH-Entwurf einpreisten Einnahmen erklären lassen.“

Schriftliche Antwort:
Für sechs der bei der Ansatzplanung 2025 berücksichtigten Grundstückverkäufe wurden bereits politische Beschlüsse in den Jahren 2022 bis 2024 getroffen, deren Umsetzung sich aus verschiedensten Gründen verschoben hat. Hinzu kommt noch eine geringe Anzahl möglicher Grundstücksverkäufe, die noch im Jahr 2025 politisch beschlossen werden müssen.