Einnahmen aus geplantem Verkauf städtischer Grundstücke und Gebäude

Rat
Stadtrat

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 17.11.2022 (RAT/394/2022):

Im Vorbericht zum städtischen Haushaltsplanentwurf 2023 nennt die Kämmerei auf Seite 30 für das Jahr 2022 insgesamt 56,8 Mio. Euro an erwarteten Erträgen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden. Gleichzeitig gibt sie den Hinweis: "Bei den Erträgen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden ist allerdings zu beachten, dass sich zukünftig die Höhe der Erträge und Einzahlungen tendenziell reduziert."

Der investive Haushalt enthält für 2023 jedoch die - gegenüber dem ursprünglichen Ansatz um 13,5 Mio. Euro erhöhte - Ertragssumme von 64 Mio. Euro (Produkt 1111106, Zeile 02, Konto 68210000, Maßnahme 700310002). Für die Folgejahre sind erneut Verkaufserträge von jeweils 50,5 Mio. Euro genannt.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie verteilen sich die erwarteten bzw. geplanten Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden für die Jahre 2023-2026 auf Einnahmen aus dem Verkauf von Immobilien für Wohnungsbau bzw. Industrie oder Gewerbe?
     
  2. Welche geplanten oder möglichen Verkäufe konkreter Grundstücke bzw. Gebäude in einem Wert von 1 Mio. Euro oder mehr gingen in die Kalkulation ein?
     
  3. In welchem Umfang plant die Stadt trotz der geplanten Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, weiterhin Wohnungsbaugrundstücke in das Vermögen der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft einzulegen und Wohnungsbaugrundstücke in Erbpacht zu vergeben?

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                           Anja Vorspel
 


Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Zuschke:

Antwort zu Frage 1:
Von Seiten des Liegenschaftsamtes ist aufgrund der Unwägbarkeiten am Immobilienmarkt und bei vorgelagerten bauleitplanerischen Verfahren nur für das nächstfolgende Haushaltsjahr eine abgesicherte Prognose zu den dadurch umsetzbaren Grundstücksverkäufen möglich. Aufgrund der aktuell vorherrschenden Krisen und damit verbundene Risiken können sich Änderungen zu angedachten Grundstücksgeschäften ergeben. Im Haushaltsjahr 2023 sind von acht geplanten Grundstücksverkäufen sieben Grundstücke für eine gewerbliche Nutzung und ein Grundstück für den Wohnungsbau vorgesehen. Zu den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 kann zum heutigen Zeitpunkt keine konkrete Prognose der Aufteilung, hinsichtlich einer konkreten Umsetzung erfolgen.

Antwort zu Frage 2:
Es sind acht Grundstücksverkäufe im Stadtgebiet geplant. Eine Nennung der konkreten Grundstücksverkäufe ist im Rahmen einer Anfrage, die im öffentlichen Teil der Ratssitzung beantwortet wird, nicht möglich und gefährdet darüber hinaus die erforderliche Vertraulichkeit für erfolgreiche Verhandlungen.

Antwort zu Frage 3:
Mit der Städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf mbH & Co.KG erfolgt regelmäßig ein Austausch über Potentialflächen und die Option der Kapitaleinlage. Die Bestellung von Erbbaurechten zur Umsetzung von Wohnbebauung auf städtischen Grundstücken ist bei der Grundstückvermarktung prioritäres Ziel und wird aktiv durch das Liegenschaftsamt betrieben. Die veröffentlichten Konzeptvergaben sehen überdies eine Grundstücksübertragung im Erbbaurecht vor.