Einsatz induktiver Höranlagen bei städtischen Sitzungen

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 11.02.2009:

Aufgrund eines Antrages der LINKSFRAKTION Düsseldorf wurde am 13.08.2008 im Ausschuss für Gesundheit und Soziales zum Thema Induktive Höranlagen ausgeführt:

„Die Behindertenkoordination des Amtes für soziale Sicherung und Integration stehe in engem Kontakt mit dem Deutschen Schwerhörigenbund Düsseldorf e.V. Dieser werte zurzeit die Funktionstüchtigkeit verschiedener induktiver Höranlagen aus. Dabei habe sich bereits herausgestellt, dass die jeweilige Raumakustik für die Auswahl eines Produktes eine große Rolle spiele. Außerdem sei ggf. auch eine Änderung der Raumausstattung in Betracht zu ziehen. Darüber hinaus sei bei einer fest installierten Induktionsanlage auf die Kompatibilität mit den Hörgeräten der potentiellen Nutzerinnen und Nutzer zu achten. Eine einheitliche Lösung für alle zu betrachtenden Räume sei demnach schwer vorstellbar. Der Behindertenbeirat werde am 21.08.2008 eine Funkanlage testen. Frau Giersch geht davon aus, dass sich aus den Gesprächen mit dem Deutschen Schwerhörigenbund Düsseldorf e.V. einerseits und dem Test in der Sitzung des Behindertenbeirates andererseits erste Erkenntnisse gewinnen ließen, die den zuständigen Gremien zugeleitet werden und so die Basis für eine politische Beschlussfassung bieten könnten.“

In diesem Zusammenhang fragen die LINKSFRAKTION Düsseldorf an:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Thema „Einsatz induktiver Höranlagen“?

  2. Ab wann ist mit dem Einsatz induktiver Höranlagen bei Gremiensitzungen des Rates zu rechnen?

  3. Welche Mittel werden für den Ankauf induktiver Höranlagen benötigt und welche Mittel stehen bereit?

Mit freundlichen Grüßen

Frank Laubenburg                    Thomas Giese                          Helga Hermanns