Entfernen von Umlaufsperren und Pollern auf Radwegen

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des OVA am 30.10.2024 (OVA/129/2024):

Der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom 17. Januar 2024 regelt den Umgang mit Pollern und Wegsperren auf Radwegen neu. Durch den Erlass sind Kommunen in NRW dazu verpflichtet, bis zum 31.05.2024 alle vorhandenen Verkehrssperren, „Poller“, Umlaufsperren usw. zu prüfen und ggf. abzubauen.1

„Immer mehr Menschen greifen zum Rad und tragen dazu bei, dass der Radverkehr eine der tragenden Säulen der Mobilitätswende wird. Wenn wir die Menschen für diese klimafreundliche und gesunde Art der Fortbewegung gewinnen wollen, müssen wir die Radwege sicherer und barrierefreier machen.

Poller und Sperrgitter stellen oftmals eine Gefahrenquelle dar und sollten nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden“, erklärt Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer.2 Lastenräder, Behindertenfahrräder und andere zweispurige Fahrräder haben außerdem ein Problem mit Pollern und Sperren.

Die Stadt Halle hat nach einem tödlichen Unfall eines Radfahrers mit einem Poller im März 2023 den Erlass begrüßt. Experten der Straßenverkehrsbehörde und der Bezirksregierung Detmold haben daraufhin "sämtliche Poller und Umlaufschranken besichtigt"3 und bis März 2024 immerhin schon 118 von 248 Pollern beseitigt.

1https://www.ddorf-aktuell.de/2024/03/06/duesseldorf-nrw-verkehrsministerium-weist-stadt-an-radwege-sicherer-zu-machen/
2https://www.umwelt.nrw.de/mehr-sicherheit-auf-radwegen
3https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/poller-erlass-radwege-100.html

Die LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Erlass umzusetzen?

2. Wie viele Umlaufsperren und Poller gibt es auf Radwegen im Düsseldorfer Stadtgebiet?

3. Wie viele Umlaufsperren und Poller wurden bereits beseitigt?

Anja Vorspel            Sigrid Lehmann                     Birgit Götz


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Kral:

Antwort zu Frage 1:
Die Verwaltung hat einen strukturierten Workflow entwickelt, um den rechtlichen Verpflichtungen zur Umsetzung des Erlasses nachzukommen. Im ersten Schritt wird eingegrenzt, welche Wege zu bearbeiteten sind:

Grundsätzlich sind von dem Erlass Radwege, kombinierte Radwege und andere Radwege, z. B. durch Parkanlagen, Deiche, Wirtschaftswege usw. betroffen.

Nicht betroffen sind Gehwege, auch wenn Kinder unter 12 Jahren dort mit dem Fahrrad verkehren dürfen bzw. müssen.

In diesem Netz werden die Orte identifiziert, an denen Konflikte entsprechend des Erlasses bestehen. Sofern möglich werden die Ergebnisse, der durch die Firma Cyclomedia durchgeführten Straßenbefahrung genutzt, um eine weitere Identifizierung von Konfliktpunkten durch KI oder mittels Personal durchzuführen.

Sobald Meldungen bzw. Beschwerden von Konfliktpunkten bekannt werden, erfolgt die notwendige Prüfung und die ggf. notwendigen Maßnahmen. Pfosten und Umlaufgitter werden entfernt, wenn diese - nach Einzelfallprüfung - entbehrlich sind.

Perspektivisch wird ein Gestaltungsstandard erarbeitet, um vor Hindernissen wie Pollern oder Umlaufschranken durch Leitmarkierungen hinzuweisen.

Antwort zu Frage 2:
Hierzu liegen keine Zahlen vor.

Antwort zu Frage 3:
Es wird keine Statistik geführt. Die Entfernung oder Anpassung vorhandener Pfosten bzw. Umlaufgitter gehört zum Geschäft der laufenden Verwaltung.