Erhöhung der Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen wieder auf 750,- Euro und für die Wiedereinführung der pauschalen Förderung

Umweltausschuss

Haushaltsantrag der Ratsfraktion Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 27.10.2022 (AUS/050/2022):

Der Ausschuss für Umweltschutz beschließt die Aufstockung der Mittel für die Installation von Balkonkraftwerken bzw. steckerfertigen Photovoltaikanlagen auf jeweils 750,- Euro. Zur einfacheren Bearbeitung für Beantragende und Verwaltung wird die Förderung wieder in eine Pauschalauszahlung umgewandelt.

Die Deckung erfolgt aus dem Produkt Klimaschutzprogramm, Konto 5241000 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Produkt 5656102.

Begründung:
Mit der Novellierung des Förderprogramms Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf haben Umweltausschuss am 02.06.2022 und Rat am 23.06.2022 (AUS/025/2022) eine Neugestaltung der Förderungen abgestimmt. Bei der Novellierung 2022 wurden zentrale Änderungsvorschläge eingebracht. Unter dem Thema: Ausbauinitiative Photovoltaik wurden Stecker-PV-Anlagen als eigenständiger Fördergegenstand neu erfasst.

Die Förderrichtlinie trat erstmals am 16. Mai 2020 in Kraft. Dieses Förderangebot steht aktuell noch auf der Internetseite unter Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten (Faltblatt im Rahmen des Förderprogrammes "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf", 2021 (PDF-Datei, 183 KB)). Die Förderung betrug in dieser Richtlinie für Photovoltaik-Anlagen bis 1 kWp pauschal 500 Euro. Darin waren die steckerfertigen Solaranlagen bis 600 Watt mit inbegriffen.

Im Juni 2021 wurde eine Anpassung des Förderangebotes vorgenommen.“Die Förderung beträgt für PV-Anlagen: für Anlagen bis 1 kWp (steckerfertige PV- Anlagen): pauschal € 700.“ 2021 gingen für das gesamte Jahr 26 Anträge ein. Nach der Aufstockung bereits im ersten Halbjahr 59 Anträge.

Nun wurde am 21.06.2022 wieder am Förderprogramm gefeilt. Steckerfertige Photovoltaikanlagen bekamen eine eigene Förderungskategorie. Gefördert wird die Neuinstallation einer steckerfertigen Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung bis 600 W, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Es werden PV-Module verwendet, für die von einer anerkannten Prüfstelle die Einhaltung der Mindestanforderungen nach IEC 61215 sowie IEC 61730 bestätigt werden. Es werden die aktuell gültigen Vorgaben des Netzbetreibers zur Anmeldung einer steckerfertigen PV-Anlage eingehalten.

Förderfähige Kosten sind Materialkosten, Kosten für Installationsarbeiten durch einen Fachbetrieb, sowie Kosten für eine vom Netzbetreiber geforderte Überprüfung durch einen Vertragsinstallateur. Dabei wurde die Förderhöhe von vormals 750,- Euro leider runter auf maximal 400,- Euro gesenkt und die Pauschalförderung abgeschafft. Stecker-Solargeräte oder sogenannte Balkonkraftwerke haben bis zu 600 Watt (Wechselrichterleistung) und unterscheiden sich von Photovoltaikanlagen. Sie unterscheiden sich dadurch, dass der Wechselrichter direkt am Solarmodul eingebaut ist. Sie produzieren Strom für den Eigenbedarf und sind nicht für die Netzeinspeisung gedacht.

Ein Stecker-Solargerät ist deutlich günstiger als eine Photovoltaikanlage und ist daher auch für Geringverdienende finanzierbar. Die Mehrheit der Düsseldorfer:innen sind Mieter:innen. Nicht einmal 20 Prozent der Wohnungen werden nach Angaben des Amtes für Statistik und Wahlen von ihren eigenen Besitzern bewohnt. Diese Mieter:innen werden in Zeiten der Klimakrise aufgefordert Energie zu sparen, Heizung runterdrehen und sollen zu Kurzduschern werden. Ihr möglicher aktiver Beitrag an der dringend notwendigen Energiewende wird durch die Förderminderung und den Wegfall der pauschalen Förderungsform gebremst. Die Investition in ein Balkonkraftwerk ist nicht nur ein lohnendes Klimaschutzprojekt. Es hilft auch den Haushalten die Nebenkosten zu senken. Balkonkraftwerke benötigen keine individuelle oder Projekt ausgelegte Förderung, weil sie weitgehend einheitlich sind.

Weil die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH die Auflage hat, dass die Installation und die Überprüfung des steckerfertigen-Solaranlage durch einen Elektrofachkraft durchgeführt werden muss, ergibt sich daraus ein Mehraufwand für bereitwillige Mieter:innen bis zu 250,- Euro. Dabei sind sich viele Netzbetreiber einig, dass durch die Normen an die Stecker-Solargeräte weitere Prüfungen und Abnahmen regelrecht unnötig sind, die Installationen dadurch bürokratisiert wird und die Endverbraucher zur Kasse gebeten werden. Deshalb erheben sie keine Zwangsüberprüfung durch einen Elektriker. Bezahlen müssen es zurzeit zusätzlich die Düsseldorfer:innen, die sich engagieren wollen.

Durch die neuen Auflagen wird durch den bürokratischen Aufwand bei der Bearbeitung der Förderantrage Personal gebunden, das anderswo dringend gebraucht wird.
Im Klimaschutzkonzept 2025: Handlungsprogramm 2025 der Stadt Düsseldorf sind umfassende Vorschläge erarbeitet worden.

In der Projektfamilie „Umfassender Ausbau der Photovoltaik“ heißt es, dass „die Erzeugung von Energie mittels erneuerbarer Energiequellen eine Schlüsselstrategie zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Düsseldorf sein“ wird...und, dass „das Hauptpotenzial für Düsseldorf in der Nutzung der Solarenergie liegen wird, welches aber bisher nur zu einem verschwindend geringen Anteil genutzt ist.“
(Klimaschutzkonzept 2025: Handlungsprogramm 2025 Erstellt von: Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft im Auftrag des: Umweltamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf, Seite 72)

Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Behrens                          Rita Kiwitt                              Dominik Dörr


Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt