Ermittlung von leerstehendem Wohnraum durch Datenabgleich

Rat

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 18.11.2021 (RAT/584/2021):

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, monatlich den möglicherweise leerstehenden Wohnraum durch einen internen Abgleich von Meldedaten, Grundsteuer- und Gewerbedaten zu ermitteln. Dabei werden in einem ersten Schritt alle zur Grundsteuer gemeldeten Immobilien identifiziert, unter deren Adresse kein:e Einwohner:in gemeldet ist. Im zweiten Schritt werden Adressen aus dem Ergebnis entfernt, unter denen ein Gewerbe angemeldet sind.

Die Anzahl der so ermittelten möglichen Wohnungsleerstände wird monatlich auf dem städtischen Open-Data-Portal veröffentlicht.

Fälle von ermitteltem möglichen Wohnungsleerstand werden von der Verwaltung einzeln geprüft und gemäß Wohnraumschutzsatzung behandelt.

Begründung:
Laut dem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum stehen in Düsseldorf etwa 20.000 Wohnungen nicht dem Wohnungsmarkt zur Verfügung. Leerstand dient in vielen Fällen der Spekulation auf höhere Profite. Die Immobilienkonzerne sind der Profitmaximierung verpflichtet.

Währenddessen müssen viele Düsseldorferinnen und Düsseldorfer weit mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Studierende gefährden ihren Studienerfolg, weil sie für ihre Miete zu viele Arbeitsstunden leisten müssen. Familien leben in beengten Wohnverhältnissen, weil sie keine größere bezahlbare Wohnung finden. Wohnungsleerstand geht zu Lasten der Einwohner:innen.

Von den Leerständen erfährt die Verwaltung im Moment jedoch nur, wenn eine Zweckentfremdung entweder vom Immobilienbesitzer selbst ordnungsgemäß beantragt wird oder wenn der Verdachtsfall von einem Dritten an das Wohnungsamt gemeldet wird. Es ist anzunehmen, dass eine Vielzahl an Wohnungen ungemeldet leersteht bzw. zweckentfremdet wird.

Die Verwaltung wird deshalb gebeten, die ihr vorliegenden Daten zur Grundsteuer, zur Gewerbesteuer und die Meldedaten monatlich so miteinander abzugleichen, dass sie eine Liste der Wohnimmobilien erhält in denen niemand gemeldet ist, die also mit hoher Wahrscheinlichkeit leerstehen.

Die ermittelten möglichen Leerstände müssen wie eine von Dritten gemeldete mögliche Zweckentfremdung behandelt werden. Stehen Immobilien über einen Zeitraum vom mehr als 6 Monaten leer und wurde keine Genehmigung für den Leerstand erteilt, nimmt die Verwaltung Kontakt zum Besitzer auf. Nötigenfalls ist eine Begehung durchzuführen.

Sofern nach Wohnraumschutzsatzung geboten, wird eine Ausgleichzahlung beim Besitzer eingefordert und für eine Rückführung der Wohnimmobilie/n in den Wohnungsmarkt geworben. Um für zusätzliche Transparenz zu sorgen, veröffentlicht die Verwaltung die Anzahl der monatlich leerstehenden Wohnung summarisch.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla             Helmut Born


Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.