Erstellung eines Entsiegelungskatasters

Rat

Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 16.12.2021 (RAT/638/2021):

In den Haushaltsplan werden Mittel für die Erstellung eines Katasters zur Erfassung von Ver- und Entsiegelung eingestellt.

Begründung:
Laut aktuellem Bericht des Deutschen Wetterdienstes werden jährlich in Deutschland 160 Quadratkilometer Boden neu versiegelt - das entspricht circa 22.400 Fußballfeldern. In NRW werden täglich bis zu 10 Hektar versiegelt. In der Broschüre von 2018 „Bodenbewusstsein – Eine Reise durch die Düsseldorfer Bodenwelt“ ist das Problem der Versiegelung auch in Düsseldorf erkannt und festgehalten worden. Dennoch hat die Neuversiegelung in den vergangenen Jahren auch in Düsseldorf weiter zugenommen.

Da Neuversiegelung wie auch Entsiegelung nicht systematisch erfasst werden, liegen keine verwertbaren Daten vor. Eine systematische Erfassung von Ver- und Entsiegelungen und die Abbildung der Potenziale in einem sogenannten Entsiegelungskataster würde transparent machen, wo wachsende Versiegelung eingedämmt und wo Entsiegelung vorangetrieben werden muss.

Entsiegelung ist dringend nötig, wie die Klimaanalyse 2020 und das Jahrhunderthochwasser vom Juli 2021 aufzeigten. Es kommt sowohl zu einer Zunahme an Hitzeinseln in Düsseldorf als auch zu Hochwasserüberflutungen durch Starkregen. In den letzten Jahren kamen immer mehr Hochwassergefahrenzonen hinzu.

In Düsseldorf gibt es zur Überflutungssicherung eine Starkregengefahrenkarte, die zeigt, wo Gefahren durch Starkregen und Sturzfluten entstehen können. Im Klimaanpassungskonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf (KAKDUS) wird die Bedeutung von Entsiegelung klar hervorgehoben. In anderen Städten hat man die Notwendigkeit eines solchen Katasters schon erkannt. In Hanau, Landkreis Oder- Spree, Leipzig, Berlin gibt es bereits Entsiegelungskataster. In Köln, Bochum, Darmstadt, Wetzlar, Augsburg, Halle (Saale) werden sie eingeführt.

Im Entsiegelungskataster sollen Entsiegelungspotenziale erfasst werden, deren natürliche Bodenfunktionen aufgrund von Versiegelungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen und für die entweder dauerhaft keine bauliche Nutzung mehr vorgesehen ist, oder deren Nutzung durch eine (Teil-)Entsiegelung bestehen bleiben kann.

Für eine Unterstützung können Fördergelder beantragt werden. So hat z.B. das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) hat das im Juli 2021 das neue Förderprogramm "Grüne Infrastruktur“ ins Leben gerufen. Hier stehen den Kommunen 20 Millionen Euro zur Verfügung, auch zum Bereich Entsiegelung.
(https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/react-eu/gruene-infrastruktur/)

Projekte zur Erfassung von Entsiegelungspotenzialen werden nach den Bodenschutz-und Altlastenförderrichtlinien des Landes NRW mit einem Fördersatz von 80 Prozent gefördert.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla             Anja Vorspel


Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.