Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 01. Juni 2015:  Der Düsseldorfer Stadtrat hat am 25.06.2009 die Richtlinien zur Umsetzung des kommunalen Förderprogramms „Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen durch Gewährung eines städtischen Zuschusses“ beschlossen. Auf der städtischen Internetseite wird das Programm in seiner aktuellen Form wie folgt beschrieben:

„Die Stadt Düsseldorf bietet das städtische Förderprogramm Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen an, um freifinanzierte Wohnungen aus dem Bestand für die Vermietung an einkommensschwache Haushalte zu akquirieren. Zwischen der Eigentümerin / dem Eigentümer und der Stadt Düsseldorf wird ein Vertrag geschlossen, der insbesondere folgende Festlegungen enthält:

  • Belegungsbindung wahlweise für 10 oder 15 Jahre: Während dieses Zeitraumes darf die Wohnung nur Haushalten zur Verfügung gestellt werden, die über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügen und vom Wohnungsamt vorgeschlagen werden.
  • Mietpreisbindung wahlweise für 10 oder 15 Jahre: Während dieses Zeitraumes darf die Kaltmiete maximal 5,10 Euro je qm Wohnfläche betragen. Die Miete kann ab dem ersten Jahr nach Bezug um jährlich 1,5 % - bezogen auf die Ausgangsmiete - erhöht werden.
  • Der Zuschuss für die Eigentümerin / den Eigentümer beträgt 2,20 Euro je qm Wohnfläche monatlich und wird kapitalisiert für die Dauer der vereinbarten Belegungs- und Mietpreisbindungen. Beispiel: Für eine 50 qm große Wohnung beträgt der Zuschuss bei einer Laufzeit von 15 Jahren 19.800 Euro.“

Das Instrument der Belegungs- und Mietpreisbindungen ist allerdings ungeeignet, um den Anteil preisgebundener Wohnungen wirksam zu erhöhen. So gab die städtische Verwaltung in der Januarsitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung bekannt, dass im Jahr 2014 gerade einmal für sechs Wohnungen eine Belegungs- und Mietpreisbindungen erworben wurde. Aus Sicht der LINKEN wären die Mittel im kommunalen Wohnungsbau besser angelegt. 

Um weitergehende Informationen zu diesem Instrument zu erhalten, fragt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf an: 

  1. Für wie viele Wohnungen mit welchen Bindungszeiten wurde seit dem Jahr 2009 eine Belegungs- und Mietpreisbindungen erworben, welche Größen hatten die Wohnungen und wie viel Geld wurde dafür ausgegeben (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
  1. Wie viele Personen konnten auf diesem Weg eine  neue Wohnung beziehen und wie viele VermieterInnen haben die Belegungs- und Mietpreisbindungen wieder aufgegeben und den Zuschuss zurückgezahlt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
  1. Wie viele Belegungs- und Mietpreisbindungen für Wohnungen gibt es aktuell insgesamt, wie groß sind diese Wohnungen und bis zu welchen Jahren sind die jeweiligen Mietpreise noch gebunden?

Freundliche Grüße 

Peter Nowinski                        Mbulelo Dlangamandla                         Dr. Anja Wallerang-Dagou

 

Antwort der Verwaltung am 01.06.2015 (Beigeordneter Hintzsche)

Vorbemerkung:

1. Die Förderprogramme
    - Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen
    - Förderung Wohneigentum
    - Förderung Barrierefreiheit
    - Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen
    - Umzugsmanagement
    - Wohnen für Hilfe

werden komplementär zu der Sozialen Wohnraumförderung des Landes NRW von der Landeshauptstadt Düsseldorf bereitgestellt. Sie flankieren damit lediglich die Förderung des Wohnungsbaus im Hinblick auf die Errichtung von geförderten Mietwohnungen und Eigentumsmaßnahmen.

2. Bei den vermittelten Haushalten im Programm "Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen" handelt es sich fast ausschließlich um sogenannte "Wohnungsnotfälle", die auf dem freien Wohnungsmarkt kaum eine Chance hätten, eine Wohnung zu erhalten.


zu Frage 1: Im Jahr 2010 (Programmstart) wurden für insgesamt 41 Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen erworben. Diese Bindungen teilen sich auf in:

14 x 1-Raumwohnungen

15 x 2-Raumwohnungen

5 x 3-Raumwohnungen

2 x 4-Raumwohnungen

5 x 5-Raumwohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 2.430 qm.
Der vergebene Zuschuss betrug insgesamt 1.049.112,- Euro.

Im Jahr 2011 wurdenfür insgesamt 21 Wohnungen Bindungen erworben. Diese teilen sich auf in:

1 x 1-Raumwohnung

7 x 2-Raumwohnungen

10 x 3-Raumwohnungen

2 x 4-Raumwohnungen und

1 x 5-Raumwohnung mit einer Gesamtwohnfläche von 1.476 qm.
Der Zuschuss betrug insgesamt 531.360,- Euro.

Im Jahr 2012 wurden für insgesamt 13 Wohnungen Bindungen erworben. Diese teilen sich auf in:

3 x 1-Raumwohnungen

8 x 2-Raumwohnungen

2 x 3-Raumwohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 690 qm.
Der Zuschuss betrug insgesamt 248.400,- Euro.

Im Jahr 2013 wurden keine Bindungen erworben, da die Gelder für ein anderes Förderprogramm genutzt wurden.

Im Jahr 2014 wurden für insgesamt 6 Wohnungen Bindungen erworben. Diese teilen sich auf in:

3 x 2-Raumwohnungen

2 x 3-Raumwohnungen und

1 x7-Raumwohnung (Einfamilienhaus) mit einer Gesamtwohnfläche von 489 qm.
Der Zuschuss betrug 193.644,- Euro.

Für 2015 liegen bereits 3 konkrete Anträge vor sowie 2 weitere konkrete Angebote.

zu Frage 2: Die Belegung der Wohnungen erfolgt nach den gleichen Maßstäben wie in der sozialen Wohnraumförderung. Nach § 18 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG NRW) in Verbindung mit Ziff. 8.2 der Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) wird eine Wohnfläche von 50 qm für einen 1-Personenhaushalt als angemessen angesehen. Für jede weitere haushaltsangehörige Person ist eine Fläche von 15 qm angemessen. Insoweit konnten insgesamt 81 Haushalte mit ca. 183 Personen vermittelt werden.

Diese teilen sich auf in:

2010 - 81 Personen

2011 - 58 Personen

2012 - 24 Personen und

2014 - 20 Personen.

Von der Eigentümerseite wurden bislang keine Verträge aufgekündigt.

zu Frage 3: Wie bereits ausgeführt, bestehen für insgesamt 81 Wohnungen auch weiterhin die Bindungen. Soweit eine Wahlmöglichkeit bestand, wurde von der Eigentümerseite eine 15-jährige Bindung erwünscht bzw. eingeräumt. Demnach enden die Bindungen in den Jahren 2025, 2026, 2027, 2028.