Offener Ganztag an städtischen Grundschulen
Anfrage der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf zur Sitzung des Schulausschusses am 04.02.2025 (SCHUA/009/2025):
Die Stadt Düsseldorf informiert auf ihrer Homepage über den offenen Ganztag (OGS) und formuliert als Ziel die Bildungsförderung und Betreuung von Kindern der Primarstufe und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Eine Grundlage für den Anspruch auf ganztägige Betreuung schafft das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) vom 2. Oktober 2021.
Dieses sieht vor, dass ab August 2026 zunächst alle Erstklässler einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert und betreut zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren schrittweise ausgeweitet und greift ab August 2029 für jedes Grundschulkind.
So werden auch in Düsseldorf im Schuljahr 2026/2027 die ersten Grundschulkinder mit dem Anspruch auf einen OGS-Platz starten.
Da der Ganztag ein Schlüsselelement für mehr Chancengleichheit und für mehr Bildungsgerechtigkeit sein kann, ist es wichtig, die richtigen Weichen und notwendigen Ressourcen zu stellen.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Wie viele Plätze fehlen nach Einschätzung der Verwaltung aktuell in Düsseldorf im offenen Ganztag damit ab dem Jahr 2026 der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz erfüllt werden kann? (aufgeschlüsselt nach Schulen und Schulklassen)
2. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen und welche sind geplant, um die steigenden Bedarfe decken zu können? (bitte Maßnahmen konkret benennen)
3. Falls die Verwaltung die Einschätzung hat, dass der Rechtsanspruch 2026 noch nicht erfüllt werden kann: Bis zu welchem Zeitpunkt wird der Rechtsanspruch erfüllt werden können?
Freundliche Grüße
Tanja Bernhard Rene Engels
Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:
Antwort zu Frage 1:
Im laufenden Schuljahr 2024/25 liegt die gesamtstädtische Versorgungsquote durch Betreuungsangebote für Kinder im Primarbereich bei 84%. Zum Stichtag am 15.10.2024 wurden über alle Schulstandorte hinweg rund 900 Kinder auf einer Warteliste geführt. Diese Zahl würde einer zu erwartenden gesamtstädtischen Versorgungsquote von 89% zum Schuljahr 2026/27 entsprechen. Die Verteilung kann dabei je Schulstandort und Jahrgangsstufe variieren.
Antwort zu Frage 2:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf betreibt bereits seit vielen Jahren einen stetigen Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe. Grundlage hierfür war immer der erfolgreiche Eigenanspruch dem zunehmenden Betreuungsbedarf durch steigende Schüler*innenzahlen und die vermehrte Nachfrage der Düsseldorfer Familien nachzukommen. Alleine in den letzten 10 Jahren konnten durch eine jährliche Erhöhung der Versorgungsquote um 1% rund 5.000 zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden.
Auch wenn die landesrechtlichen Regelungen im Hinblick auf eine ganztägige Betreuung in der Primarstufe weiterhin ausstehen, plant die Landeshauptstadt Düsseldorf einen weiteren sukzessiven Ausbau der Betreuungsangebote mit dem Ziel, an allen Schulstandorten ein bedarfsgerechtes Angebot zu sichern.
Zum Schuljahr 2026/27 wird von dem Erreichen einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von 89% ausgegangen. Hierbei liegt die Landeshauptstadt Düsseldorf im interkommunalen Vergleich in Nordrhein-Westfalen (NRW) sowohl bei den Bedarfszahlen als auch bei der Versorgungsquote bei einem deutlich überdurchschnittlichen Wert.
Daneben bereitet die Verwaltung aktuell eine umfassende Informationsvorlage über den aktuellen Sachstand zum Ganztag in der Primarstufe vor, welche den Gremien im nächsten Sitzungslauf vorgelegt werden soll.
Antwort zu Frage 3:
Strittig ist weiterhin, ob es überhaupt einen auf die Kommunen übertragenen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in der Primarstufe ab dem Schuljahr 2026/27 gibt. Aktuell stehen hierfür notwendige landesrechtliche Vorgaben weiterhin aus. Unabhängig der juristischen Würdigung, geht die Landeshauptstadt Düsseldorf davon aus, mit Ergreifung notwendiger Maßnahmen in den nächsten Jahren ein bedarfsdeckendes Angebot zu schaffen und damit auch einen möglichen Rechtsanspruch umsetzen zu können.