Umsetzung der Istanbul Konvention an KiTas und Schulen

Ausschuss für öffentliche Einrichtungen

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des JHA am 12.03.2025 (JHA/017/2025)  wurde bantwortet im Ausschuss für Gleichstellung am 01.04.2025:

Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtliches Abkommen des Europarats.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – so der vollständige Titel – trat 2014 in Kraft. Als rechtlich bindendes Menschenrechtsinstrument ist es in Deutschland 2018 in Kraft getreten.

Die Istanbul-Konvention weist Bildungseinrichtungen eine besondere Rolle in der Gewaltprävention zu. Diese müssen Kinder nicht nur vor geschlechtsbezogener Gewalt wie sexuellen Übergriffen schützen. Kitas und Schulen sind auch wichtige Orte der Aufklärung und Prävention. Hier sollen Kinder lernen, Gewalt zu erkennen und keinesfalls anzuwenden oder zu tolerieren.

Eine Studie aus Schleswig-Holstein zeigt, dass die Prävention geschlechtsbezogener Gewalt dort verbessert werden muss. 80 Prozent der Schulen und 70 Prozent der Kitas gaben an, kein Präventionskonzept zu haben, das der Definition der Studie entspricht. Ein Problem ergibt sich mit Blick auf Mehrfachdiskriminierungen.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

1. Wie wird in Düsseldorf auf die Umsetzung der Istanbul-Konvention, insbesondere an Kitas und Schulen, geachtet?

2. Gibt es eine Statistik zu den von den Einrichtungen genutzten Weiterbildungsmaßnahmen?

3. Sind für die Zukunft weitere Bildungsmaßnahmen geplant, die präventiv auf das Einhalten der Istanbul Konvention abzielen?

Freundliche Grüße
Lukas Reichert                 Kea Detmers