Fehlerhafte Hartz IV-Bescheide

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 06.05.2015:  Entscheidungen der Jobcenter zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, zu den Kosten der Unterkunft oder zu Sanktionen sind häufig fehlerhaft. 

Gegen eine Entscheidung des Jobcenters kann der Hartz IV-Beziehende Widerspruch einlegen. Der Widerspruch bewirkt, dass die Entscheidung durch das Jobcenter nochmals überprüft wird.

Wird dem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, besteht die Möglichkeit gegen diese Entscheidung zu klagen und so die Ausgangsentscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Wie viele Widersprüche sind seit dem Jahr 2010 gegen Entscheidungen des Jobcenters-Düsseldorf eingereicht worden (aufgeschlüsselt nach Jahren und Art der Entscheidung z.B. Sanktionsbescheid)? 

  2. Wie viele Klagen sind seit dem Jahr 2010 gegen Entscheidungen des Jobcenters-Düsseldorf eingereicht worden (aufgeschlüsselt nach Jahren und Art der Entscheidung)?

  3. Wie vielen dieser Widersprüche wurde stattgegeben und wie viele Klagen wurden vom Gericht im Sinne der KlägerInnen entschieden, wie viele Verfahren wurden eingestellt und wie hoch war der Anteil der Vergleiche (aufgeschlüsselt nach Jahren und Art der Entscheidung)?
     

Freundliche Grüße 

Angelika Kraft-Dlangamandla             Cornelia Schlemper              Adrian Müller-Gehl    

 

Antwort der Verwaltung am 06.05.2015:

zu Frage 1: Vergleichbare Zahlen liegen erst ab 2011 vor. In den Jahren 2011 - 2014 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Düsseldorf rd. eine Million Bescheide erteilt. Nur gegen rd. 3 Prozent dieser Bescheide wurde Widerspruch erteilt., d.h. 97 Prozent der Bescheide blieben unbeanstandet.
im Zeitraum 2011 - 2014 wurden 29.012 Widersprüche gegen Entscheidungen des Jobcenters eingelegt. In 10.821 Fällen wurde dem Widerspruch ganz oder teilweise stattgegeben. Ca. 43 Prozent dieser Stattgaben bzw. teilweisen Stattgaben erfolgten, weil erst im Laufe des Verfahrens neue Sachverhalte vorgebracht bzw. bisher fehlende Unterlagen eingereicht wurden oder sich die Rechtslage zwischenzeitlich geändert hatte.

Auswertungen zu den Gründen der Widersprüche liegen nicht vor.

zu Frage 2: Vergleichbare Zahlen liegen erst ab 2011 vor. Folgende Daten stehen zur Verfügung:

  • In den Jahren 2011 - 2014 wurden 3.025 Klagen gegen Entscheidungen des Jobcenters Düsseldorf beim Sozialgericht eingelegt.

  • Im gleichen Zeitraum wurden 2.885 Klagen abschließend bearbeitet.

  • 1.901 Klagen wurden durch Beschluss des Gerichtes oder durch Rücknahme des Klägers zugunsten des Jobcenters entschieden.

  • In 984 Fällen (0,1 Prozent bezogen auf die erteilten Bescheide) wurde durch Stattgabe, Teilstattgabe oder Vergleich zugunsten der Kläger entschieden.

Auswertungen zu den Gründen der Klagen liegen nicht vor.

zu Frage 3: Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2.