Ferienvermietung: Wohnraum- Identifikationsnummern öffentlich machen

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AWM am 30.05.2022 (AWM/024/2022):

Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung beauftragt die Verwaltung, eine Liste bzw. Datenbank der genehmigten Ferienvermietungen mit ihren gültigen Wohnraum-Identitätsnummern nach Wohnraumstärkungsgesetz (GesEntw Drs 17/12073, § 17 Absatz 6) zu erstellen, auf den städtischen Internetseiten gut auffindbar zu veröffentlichen und stets aktuell zu halten.

Neben den reinen Identitätsnummern sind dabei, unter Wahrung des Datenschutzes, so viele Angaben wie möglich aufzuführen, um die Zuordnung der Identitätsnummern zu den jeweiligen Wohnungsangeboten überprüfbar zu machen.

Begründung:
Das Wohnraumstärkungsgesetz NRW (WohnStG) regelt unter anderem die Anzeige- und Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen. Zur Umsetzung ist die Vergabe von Wohnraum-Identitätsnummern (Wohnraum-ID) für Vermietungsangebote vorgesehen. Für Düsseldorf ist laut der Sachdarstellung in der Beschlussvorlage zur Neufassung der Wohnraumschutzsatzung (AWM/007/2022) mit der Umsetzung frühestens ab dem 01.07.2022 zu rechnen.

Eine Anfrage der LINKEN zur Sitzung des AWM am 21.03.2022 ergab, dass zu diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit für Mieter:innen vorgesehen war, die Gültigkeit von Wohnraum-Identifikationsnummern zu überprüfen. Weder Mieter:innen von Ferienwohnungen, noch die breitere Öffentlichkeit, noch Airbnb-kritische Wohnungsinitiativen sollen also prüfen können, ob Vermietungsangebote auf Vermietungsportalen gemeldet und genehmigt sind.

Dies ist nach Überzeugung der LINKEN Ratsfraktion nicht nachvollziehbar, da es technisch ohne Weiteres machbar ist, eine Liste bzw. Datenbank der genehmigten Angebote von Ferienwohnungen mit ihren gültigen Wohnraum-Identifikationsnummern öffentlich zu machen und aktuell zu halten. Dabei muss selbstverständlich geprüft werden, welche Angaben zur Identifikation notwendig sind und wie diese datenschutzkonform zugänglich gemacht werden können.

Weiterhin würde es die Aufgabe einer umfassenden Kontrolle der Ferienvermietungsangebote erleichtern, wenn die Öffentlichkeit daran mitwirken könnte. Darauf deuten die Erfahrungen mit der Meldung von Leerstand hin.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla       Ben Klar       Mbulelo Dlangamandla


Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 17, Enthaltungen: 2