Finanziell nachteiliger Ankauf von Signa- Immobilien für die Milliardenoper?
Anfrage des Ratsmitglieds Julia Marmulla zur Sitzung des Rates am 19.09.2024 (RAT/298/2024):
Nach eigener Aussage verheimlichte Oberbürgermeister Keller dem Stadtrat die Anbahnung des Kaufs der Signa-Grundstücke Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 als Standort für einen Neubau der Deutschen Oper am Rhein 10 Wochen lang.1
10 Wochen lang ließ der Oberbürgermeister die Öffentlichkeit und große Teile des Stadtrats absichtsvoll im Glauben, dass eine Ratsentscheidung über einen Opernstandort am Hofgarten anstünde.
Drei Tage vor der angesetzten Entscheidung im Stadtrat konfrontierte der Oberbürgermeister den Rat mit einer völlig neuen Sachlage. Beraten und entschieden werde über bereits abgeschlossene Kaufverhandlungen für einen Opernstandort am Wehrhahn. Mit drei Tagen wurde dabei eine angemessene Vorbereitungsfrist deutlich unterschritten. Dem angemeldeten Beratungsbedarf der LINKEN Ratsfraktion wurde in der Sitzung aber nicht stattgegeben.
Weiterhin ist auffällig, dass die Verwaltungsvorlagen RAT/244/2024 und RAT/243/2024 keinen Hinweis auf ein geltendes Vorkaufsrecht der Stadt für die beiden Grundstücke enthielten, das letztlich auch einen Ankauf zum Verkehrswert ermöglicht hätte. Entsprechend fehlte in den Vorlagen auch ein Kostenvergleich zwischen ausgehandeltem Kaufpreis und Verkehrswert. Das Vorkaufsrecht hatte der Stadtrat am 16.12.2022 beschlossen (APS/142/2022); und zwar genau für den vorliegenden Fall, dass eine Änderung der Planung für den Opernstandort erfolgen sollte.
Besondere Relevanz hätte ein Kostenvergleich gehabt, weil die Begründung des Oberbürgermeisters für eine Ablehnung des Beratungsbedarfs der LINKEN, aber auch für die zweimonatige Geheimhaltung, ausschließlich ein angeblich einmalig günstiger erhandelter Kaufpreis war.
Bei einem berichteten Verkehrswert der Flächen von 77 Millionen Euro gehen einzelne Medien davon aus, dass diese Begründung des Oberbürgermeisters womöglich sehr unzutreffend ist.2 Aber auch ein doppelt so hoher Verkehrswert würde der Presse wohl ausreichen, die Argumentation des Oberbürgermeisters infrage zu stellen, da Medien von “einem niedrigen dreistelligen Millionenbetrag” als Ergebnis von OB Kellers Verkaufsverhandlungen berichten.3
1https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorfer-oper-am-wehrhahn- wird-grosser-musikstandort_aid-114771399
2https://www.viernull.de/stadt-mit-ue/neue-oper-wehrhahn-beschlossen-aber-viele- fragen-offen/
3https://www.nrz.de/lokales/duesseldorf/article406642659/wende-in-duesseldorf- oper-kommt-nicht-mehr-in-den-hofgarten.html
Ich frage an:
- Wie hoch wurde der Verkehrswert der Grundstücke Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 zuletzt berechnet?
- Aus welchen Gründen wurden dem Stadtrat in den Beschlussvorlagen RAT/244/2024 und RAT/243/2024 die Möglichkeit und die Kosten eines Erwerbs der Grundstücke Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 über das geltende Vorkaufsrecht (Beschluss APS/142/2022) nicht dargestellt?
- Wie hoch sind die Investitionskosten/Kostenrichtwerte auf Basis des Nutzerbedarfsprogramms (vgl. Anlage 4 zur Vorlage KUA/141/2021) für einen Neubau des Opernhauses am Standort Am Wehrhahn 1 / Oststraße 15 mit/ohne ein integriertes Hochregallager auf Grundlage aktueller Baupreise und mit/ohne Finanzierungskosten? (Bitte beispielhaft Finanzierungskosten bei 40-jährigem Tilgungszeitraum zu aktuellen Zinssätzen darstellen.)
Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla
Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Zuschke:
Die Beantwortung der Frage 1) erfolgt zum Teil im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen, da es sich um Grundlagen der Kaufvertragsverhandlungen handelt!
Antwort zu Frage 1:
Die Kaufpreisfindung basiert auf den Ergebnissen der Wertermittlung des Amtes 62/34 und dem auch aus beihilferechtlichen Gründen beauftragten externen Gutachter. Über einen Datenraum wurden umfangreiche Unterlagen und Datensätze unter anderem über die Gebäude zur Verfügung gestellt. Zudem konnten kurzfristig Besichtigungstermine der Gebäude durchgeführt werden.
Die Ergebnisse der Gutachten verdeutlichen, dass der beschlossene Kaufpreis sich unterhalb des Ergebnisses der Gutachten befindet. Zudem wurde der Kaufpreis um ca. 14% unterhalb der Größenordnung des Insolvenzverwalters vereinbart.
Konkrete Werte können nur im nichtöffentlichen Teil genannt werden.
Antwort zu Frage 2:
Die Grundstücke zählen zur Insolvenzmasse des SIGNA-Konzerns. Im Insolvenzfall greifen die Vorkaufsrechte aus der Vorkaufsrechtssatzung nicht.
Antwort zu Frage 3:
Diese Kosten lassen sich erst nach dem erneuten Wettbewerb ermitteln.