Gastronomie im Hofgarten

Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AÖE am 16.06.2025 (AÖE/041/2025):

Der Hofgarten ist das Herzstück der Garten- und Parkanlagen in Düsseldorf, Ort der Erholung und als erster und ältester öffentlicher Garten für die Bevölkerung ein Ort der Kulturgeschichte. Das Gelände erstreckt sich über 27 Hektar und ist nicht nur die „grüne Lunge“ mitten in der Stadt, sondern wegen seiner Vielfältigkeit ein beliebtes Ausflugsziel. Dieser öffentliche Raum lädt insbesondere bei gutem Wetter zum Verweilen ein und bietet den verschiedensten Personen aller Altersgruppen und aus allen sozialen Schichten die Möglichkeit, Natur und Grünflächen unentgeltlich zu nutzen. Gerade diese Nutzung eröffnet unter anderem auch Familien die Möglichkeit, Kinder auf einem der drei Spielplätzen im Hofgarten frei spielen zu lassen und von den angrenzenden Grünflächen aus die Kinder beaufsichtigen zu können. So kann Freizeit gestaltet werden ohne finanzielle Mittel dafür aufwenden zu müssen.

Dies gilt auch für andere Personengruppen, die auf solche Räume angewiesen sind um beispielsweise durch mitgebrachte Getränke und Speisen kostengünstig freie Zeit zu verbringen.

Solche Räume sind für die gesamte Düsseldorfer Stadtgesellschaft enorm wichtig und aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes im Hofgarten geschützt.

Aufgrund der besonderen Situation der Gastronomiebranche während der Coronapandemie, erteilte die Stadt Düsseldorf dem Gastronomiebetrieb Casa Palmieri eine Ausnahmegenehmigung, welche diesem die Nutzung einer 140 Quadratmeter großen Teilfläche des Hofgartens in den Jahren 2020 bis 2023 ermöglichte. So konnten die negativen Auswirkungen der Pandemie auf diesen

Düsseldorfer Gastronomiebetrieb vorübergehend abgemildert werden. In der Begründung der Stadt wurde der Ausnahmecharakter dieser Erlaubnis unterstrichen indem betont wurde, dass der Hofgarten außerdem als Gartenkunstwerk in die Denkmalliste eingetragen sei und daher besonderen Schutz genieße. Eine dauerhafte Umwidmung als Ort der Gastronomie und damit als Ort des Konsums wurde so ausgeschlossen.

Folgerichtig wurde die Genehmigung für die Nutzung der Außenfläche im Jahr 2024 wieder aufgehoben. Nach einer Online-Petition und dem persönlichen Einsatz des OB Keller, der sich für die Aufhebung des Schließungbeschlusses eingesetzt hat, kam es dann doch zu einer Genehmigung. Die Außenterasse steht wieder inmitten des denkmalgeschützten Düsseldorfer Hofgartens.

Die Linke hinterfragt das persönliche Eingreifen des Oberbürgermeisters in eine Verwaltungsentscheidung. Die Medienberichterstattung lässt es so erscheinen, dass OB Kellers persönliches Eingreifen dafür verantwortlich ist, dass sich die Abwägung der Verwaltung zwischen den Geschäftsinteressen eines Gastronomen und dem Schutz des Gartendenkmals zugunsten des Gastronomen verändert hat. Diesem Eindruck ist OB Keller nicht entgegengetreten. Die Linke ist der Auffassung, dass die ursprüngliche Verwaltungsentscheidung der Zielsetzung entsprach, die Zugänglichkeit des gesamten Hofgartens für jedermann sicherzustellen und würde gerne begründet sehen, weshalb in der revidierten Entscheidung den Interessen des Gastronomen Vorrang eingeräumt wurde.

In der RP vom 03.09.2024 wird der Gastronom wie folgt zitiert: „Durch die relativ weite Entfernung der Rasenfläche zum eigentlichen Restaurant entstehe zudem bei einigen der Eindruck, die aufgestellten Tische und Stühle seien ein Angebot der Stadt“. Zudem entstehe der Eindruck, es seien nicht alle willkommen und das sei aber nicht der Fall. Dazu lässt sich jedoch anmerken, dass die, die das gastronomische Angebot nicht wahrnehmen möchten oder können auch nicht auf den Stühlen sitzen dürfen. Dies steht im Gegensatz zu den drei Stadtstränden wo es keinen Verzehrzwang gibt, auch nicht bei Benutzung der Stühle.

Problematisch ist im Hofgarten auch der Konsum von legalen Drogen bzw. Genussmitteln wie Alkohol und Zigaretten in unmittelbarer Nähe zum Spielplatz. Die Entfernung beträgt weniger als 50 Meter.

DIE LINKE Ratsfraktion hinterfragt aus den genannten Gründen das Zustandekommen der Genehmigung und bittet um Aufklärung.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

1. Was bewog die Verwaltung, eine Genehmigung für die Nutzung der betreffenden Fläche durch die Casa Palmieri zunächst abzulehnen, dann aber doch zu genehmigen (z. B. geänderte Rahmenbedingungen, geänderte Rechtsauffassung, Intervention des Oberbürgermeisters)?

2. Wie bewertet die Stadtverwaltung den Konflikt zwischen öffentlichem Interesse an uneingeschränkter Nutzung städtischer Grünflächen durch alle Düsseldorfer:innen und dem Privatinteresse von Geschäftsbetrieben an exklusiver Nutzung städtischer Flächen?

3. Welche Auflagen hat der Gastronomiebetrieb Casa Palmieri bei der Nutzung der städtischen Grünflächen zu beachten (insbesondere Schadenshaftung für Vegetation, Jugendschutz in Hinblick auf benachbarten Spielplatz)?

Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Lehmann      Olaf Nordsieck        Christian Jäger


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Kral:

Antwort zu Frage 1:
Nach erster Ablehnung der Außengastronomie im Jahr 2024 wurde aufgrund des vielfach geäußerten Wunsches aus der Bevölkerung und der in diesem Zusammenhang initiierten Online-Petition durch den Oberbürgermeister entschieden, die Außengastronomie für die Jahre 2024 und 2025 zu genehmigen. Auslöser war zudem das Bestreben, der Gastronomie mehr Raum zu geben.

Antwort zu Frage 2:
Öffentliche Grünflächen stehen allen Düsseldorferinnen und Düsseldorfern für vielfältige Nutzungsmöglichkeiten im Freien unentgeltlich zur Verfügung. Aufgabe der Verwaltung ist es, Anträge zur Nutzung öffentlicher Grünflächen für eine gewerbliche Nutzung, wie zum Beispiel Veranstaltungen oder Außengastronomie abzuwägen. Diese Abwägung basiert auf gesetzlichen Grundlagen.

Antwort zu Frage 3:
Der mit dem Gastronomen abgeschlossene Nutzungsvertrag für den Zeitraum 15.05.2025 bis 15.09.2025 bezieht sich auf eine Fläche von insgesamt 140 Quadratmetern und enthält unter anderem folgende Auflagen:
• Nach Beendigung der Terrassennutzung sind die Rasenflächen wiederherzustellen.
• Das Gartenamt ist in der Begleitung der Wiederherstellungsarbeiten einzubinden.
• Die Aufstellung von Terrassenmöbeln zum gastronomischen Betrieb ist nur auf der Fläche gestattet, damit keine Schäden an den Bäumen durch das Anbringen von Gegenständen entstehen.
• Die Aufstellung eines Containers zur Zwischenlagerung der Terrassenmöblierung in der Nacht wurde aus Gründen des Substanzschutzes des Gartendenkmals untersagt. Die Möbel sind täglich zur Schließzeit wieder in das Lokal zu verbringen.
• Die für jeden Gastronomiebetrieb geltenden Jugendschutzvorschriften gelten auch hier.