Gebühren für Wohnberechtigungsscheine abschaffen

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Modernisierung am 31.10.2022 (AWM/039/2022):

Wohnberechtigungsscheine werden ab dem 01.01.2023 kostenlos ausgegeben. Der Haushaltsansatz für Erträge aus Gebühren für die Ausstellung wohnungswirtschaftlicher Bescheinigungen wird deshalb um 20.000 Euro gesenkt.

Begründung:
Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist abhängig von der Höhe des Einkommens. Rund 50 Prozent der Düsseldorferinnen und Düsseldorfer hatten Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und somit das Recht eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen.

Selbst mit einem Wohnberechtigungsschein ist es in Düsseldorf jedoch kaum möglich, eine solche Wohnung zu erhalten. Grund hierfür ist die verfehlte Wohnungspolitik der Stadt, die zu einem massiven Rückgang der Wohnungen mit Sozialbindung führte und führt. Jedes Jahr fallen deutlich mehr Wohnungen aus der Preisbindung der öffentlichen Förderung als neue entstehen.

Laut dem Datenblatt Wohnungsmarkt 2021 (mit Stand vom Januar 2022) werden von 15.617 Düsseldorfer Sozialwohnungen bis zum Jahr 2030 knapp 8.800 Wohnungen aus der Preisbindung fallen – mehr als die Hälfte.

Um den Verlust an Sozialwohnungen auszugleichen, wäre theoretisch die Schaffung von jährlich 880 Sozialwohnungen (seit 2021) notwendig. 2021 wurden im Rahmen von acht Bauprojekten aber nur noch 218 Sozialwohnungen in Düsseldorf fertiggestellt, so die Informationsvorlage der Verwaltung AWM/001/2022 vom 17.01.2022.

Vor diesem Hintergrund ist eine Erhebung von Gebühren für die Ausgabe von Wohnberechtigungsscheinen nicht vertretbar. Vielmehr sollten die kommunalpolitischen Anstrengungen zur Schaffung des erforderlichen öffentlich geförderten Wohnraums verstärkt werden.

Bei Bezug von Hartz IV oder Grundsicherung sowie für Inhaber:innen des Düsselpasses ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines derzeit zwar kostenfrei, alle weiteren Anspruchsberechtigten wie z.B. Geringverdienende, Rentner:innen, Schüler:innen und Student:innen müssen jedoch eine Gebühr bezahlen. Der Wohnberechtigungsschein gilt zudem nur für ein Jahr, sollte er weiterhin benötigt werden, muss erneut ein Antrag gestellt und eine Gebühr entrichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                       Ben Klar                         Mbulelo Dlangamandla


Der Antrag wurdemehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 15, Enthaltungen: 5