Gebührenfreier Personalausweis für Inhaber:innen des Düsselpasses sowie Personen mit Nachweis geringer Einkommen

Ausschuss für Digitalisierung und allgemeine Verwaltungsorganisation
Ausschuss für Digitalisierung und allgemeine Verwaltungsorganisation

Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und allgemeine Verwaltungsorganisation am 27.10.2022 (ADIG/038/2022):

Personalausweise werden ab dem Jahr 2023 an alle Inhaber:innen des Düsselpasses sowie Personen mit Nachweis geringer Einkommen kostenfrei ausgegeben. Anfallende Gebühren werden von der Stadt Düsseldorf übernommen; der Haushalt wird entsprechend angepasst.

Begründung:
Laut Personalausweisgesetz sind Bürger:innen in Deutschland verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt demnach ordnungswidrig und kann mit Strafen bis 3.000 Euro laut Personalausweisgesetz belangt werden. Des Weiteren ist ein gültiger Personalausweis zur Feststellung der Identität obligatorisch, beispielsweise bei der Beantragung von Transferleistungen im Jobcenter. Aufgrund dieser Verpflichtung zum Besitz eines Personalausweises ist es nach Ansicht der Ratsfraktion DIE LINKE notwendig, Personalausweise kostenfrei auszugeben – zumindest für alle Sozialleistungsbeziehenden (z.B. mit Düsselpass) und Personen mit Nachweis geringer Einkommen z.B. Obdachlosen.

Dies war bis zum Jahr 2011 in Düsseldorf auch der Fall. Mit einem Runderlass wies dann allerdings das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW die Bezirksregierung Düsseldorf an, dass künftig Hartz IV-Beziehende keine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung bei der Beantragung von Personalausweisen mehr geltend machen können. Daraufhin wurde in Düsseldorf die Gebührenbefreiung bei der Beantragung eines Personalausweises aus dem Vergünstigungskatalog des Düsselpasses gestrichen. Zwar kann die Gebühr für den Personalausweis ermäßigt oder erlassen werden, wenn die Person bedürftig ist (vgl. § 1 Absatz 6 der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis), davon wird aber nur selten Gebrauch gemacht.

Begründet wurde der Erlass damit, dass im Hartz IV-Regelsatz der Personalausweis bei den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben mit 0,25 Cent monatlich enthalten ist. Daraus ergibt sich dann die erforderliche Summe erst nach über 12 Jahren. Erneuert werden muss er aber alle 10 Jahre. Der Regelsatz ist allerdings politisch kleingerechnet und viel zu niedrig bemessen, um die Kosten des täglichen Bedarfs decken zu können. Die Annahme, Betroffene könnten Teile ihres Regelsatzes ansparen, geht also völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei.

Mit freundlichen Grüßen
Chris Demmer Marcel Kiefer Philip Magnus

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt