Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Ratsfraktion Düsseldorf

Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 05. Februar 2015

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt:

 

  1. Die Stadt Düsseldorf will die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge und AsylbewerberInnen verbessern und deren Krankenbehandlung auf eine gesetzliche Krankenversicherung in Anlehnung an das „Bremer Modell“ übertragen, hierbei erhalten Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen um eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des § 264 Absatz 1 SGB V zu treffen.

 

Begründung:

Für Flüchtlinge ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gerade bezogen auf die gesundheitliche Versorgung besonders problematisch. Zum einen ist der Leistungsumfang erheblich eingeschränkt, zum anderen ist der Zugang zum Gesundheitssystem durch die notwendige Beantragung von Krankenscheinen beim Sozialamt erschwert. 

Eine Verbesserung des Zugangs zum Gesundheitssystem war daher bereits Thema bei den Beratungen des „Runden Tisches zu Asyl- und Flüchtlingsfragen“, welche zu einer Vereinfachung bei der Ausstellung von Krankenscheinen führten. Diese Verbesserungen sind zu begrüßen, dennoch ist auch weiterhin eine Beantragung medizinischer Leistungen erforderlich. 

Möglich ist jedoch auch eine Umstellung von Krankenscheinen auf Chip-Karten, welche den Flüchtlingen ohne den vorherigen Gang zum Sozialamt einen Arztbesuch ermöglichen. Gemäß § 264 Abs. 1 SGB V (Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung) können Kommunen die Abrechnung der Krankenbehandlung für Flüchtlinge, AsylbewerberInnen und Geduldete auf die Krankenkassen übertragen.

Die Stadt Bremen macht von dieser Möglichkeit bereits seit Jahren Gebrauch. Die Erfahrungen aus Bremen zeigen, dass sich neben der Verbesserung des Zugangs zum Gesundheitssystem für die Flüchtlinge, so auch administrative Kosten in erheblichen Umfang einsparen lassen. Nach den Erfahrungen der AOK (die dort die Versicherung dieses Personenkreises übernommen hat) hat die Ablösung der speziellen Genehmigungspflicht von Leistungen der Krankenbehandlung weder zur Beeinträchtigung der Versorgungsqualität noch zu Kostensteigerungen geführt. 

Seit 2012 hat auch Hamburg das Modell übernommen und entsprechende Vereinbarungen mit den Kassen getroffen. Weitere Kommunen beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern sind bereits gefolgt bzw. streben dies an. Ende vergangenen Jahres hat auch die Stadt Münster einen interfraktionellen Antrag von SPD, CDU, Grünen, Piraten und DIE LINKE zu diesem Thema zugestimmt. 

Die Absicherung der Krankenbehandlung durch eine gesetzliche Krankenkasse würde auch in Düsseldorf die Situation der Flüchtlinge deutlich verbessern. Für die Verwaltung entfällt die Prüfung der Bewilligungsfähigkeit der beantragten Krankenbehandlung, dieses Verfahren erreicht somit auch eine Entlastung der Kommunalverwaltung. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Umsetzung des „Bremer Modells“ in Düsseldorf kostenneutral erfolgen kann. 

Begrüßenswert wäre eine bundesweite Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen. Falls es jedoch tatsächlich zu einer bundesweiten Regelung bei diesem Thema kommen sollte, wird die Umsetzung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Stadt Düsseldorf sollte dem Beispiel von Münster folgen und das Thema schnellstmöglich in Angriff nehmen. 

Freundliche Grüße   

Angelika Kraft-Dlangamandla                            Lutz Pfundner