Absagen für die Aufnahme Düsseldorfer Schüler:innen an weiterführenden Schulen in der 4. Kalenderwoche
Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 02.02.2023 (RAT/050/2023):
Am 27.01.2023 wandten sich Eltern an DIE LINKE Ratsfraktion, weil sie erst am Vorabend darüber informiert worden waren, dass für das kommende Schuljahr keine Kinder aus Düsseldorf an weiterführenden Schulen in Ratingen aufgenommen werden.
Ursache ist ein Schulentwicklungsplan, mit welchem der Rat der Stadt Ratingen am 13.12.2022 über die die Zügigkeit und damit über die Aufnahmekapazitäten von weiterführenden Schulen beschlossen hat (Vorlagen-Nr. 395/2022).
Die Auswirkungen des Beschlusses auf Düsseldorf macht folgende Formulierung in der Sachdarstellung der Vorlage deutlich: "Bisher hat die Anmeldesituation in Ratingen die ungefilterte Aufnahme von allen Schülerinnen und Schülern unter Beachtung der Kapazitäten weitgehend noch zugelassen. Dabei wurden aberzuletzt – insbesondere unter Berücksichtigung unterjähriger Zuweisungen und sonstiger Veränderungen – die vorhandenen Kapazitäten aus- und mitunter überreizt"-
Eltern in den nördlichen Stadtteilen Düsseldorfs, die ihre Kinder nach Besuch der vierten Klasse einer Grundschule an einer weiterführenden Schule in Ratingen anmelden wollten, wurden jetzt darüber informiert, dass die Stadt Ratingen die Aufnahme auswärtiger Kinder nicht mehr genehmigt. Die Kurzfristigkeit des Ratinger Beschlusses und der nun daraus folgenden Absagen stellt betroffene Eltern vor große Probleme:
Die Anmeldewochen für weiterführende Schulen mit gymnasialer Oberstufe in Kaiserswerth (Suitbertus- und Fliedner-Gymnasiums) sind abgelaufen; ebenso die Anmeldefristen für nahe gelegene Schulen in Duisburg. In Düsseldorf enden die Anmeldefristen zumeist Ende Januar. Die Schulen mit gymnasialer Oberstufe in Mörsenbroich (Heinrich-Heine-Gesamtschule) und in Stockum (Max-Planck-Gymnasium) sind für Schüler:innen aus dem Düsseldorfer Norden zudem nur sehr umständlich zu erreichen.
Die Stadt Düsseldorf muss diesen Schüler:innen nach Auffassung der LINKEN eine Perspektive bieten.
DIE LINKE Ratsfraktion fragt an:
- Ist der Stadt das Problem bekannt?
- Welche Daten liegen der Stadt dazu vor?
- Welche Anstrengungen unternimmt die Verwaltung, um betroffenen Eltern die Anmeldung ihres Kindes an einer weiterführenden Schule in Düsseldorf noch zu ermöglichen?
Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla Anja Vorspel
Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:
Antwort zu Frage 1:
Das Amt für Schule und Bildung ist im Vorfeld durch die Stadt Ratingen nicht informiert worden. Allerdings bestehen seitens der Nachbarkommunen auch keine Einflussmöglichkeiten zur Beschlussfassung einer Stadt, auswärtige Kinder an Schulen in städtischer Trägerschaft abzulehnen, wenn die Zahl der ortsansässigen Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigt.
Um zu verhindern, dass ortsansässige Kinder bei Anmeldeüberhängen keinen Schulplatz in Düsseldorf erhalten, hat auch die Stadt Düsseldorf in 2014 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Dieser Beschluss ist in 2022 ergänzt worden: Gemeindefremde Kinder deren Geschwister bereits die städtische Schule, an der die Anmeldung erfolgen soll, besuchen, sind von der Regelung ausgenommen. Darüber hinaus sind aufgrund der Rahmenvorgaben des Landes NRW die am Humboldt- und Lessing-Gymnasium eingerichteten Musik- bzw. Sport-Profilzweigklassen von der Regelung nicht betroffen.
Antwort zu Frage 2:
Der Stadt liegen keine Daten dazu vor, wie viele Kinder aus Düsseldorf aktuell eine Schule in Ratingen besuchen oder dort angemeldet werden sollten. In der Schulverwaltungssoftware „Schild“ sind ausschließlich die Schülerinnen und Schüler erfasst, die eine Düsseldorfer Schule besuchen.
Antwort zu Frage 3:
Alle Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder im Zeitraum vom 30.01.2023 bis einschließlich 02.02.2023 an einer Düsseldorfer weiterführenden Schule anzumelden. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens werden alle Düsseldorfer Schülerinnen und Schüler (auch die, deren Anmeldung später erfolgt) einen adäquaten Schulplatz erhalten, auch wenn nicht immer die Aufnahme an der Wunschschule ermöglicht werden kann.