Solarpaneele in Gebieten mit Erhaltungssatzung
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 18.01.2023 (APS/003/2023):
Am 04.05.2022 wurde der APS mit der Informationsvorlage APS/166/2022 davon unterrichtet, dass in Gebieten mit Erhaltungssatzungen das Anbringen von Solarpaneelen auf Dächern unterstützt werden soll. Leider erfolgte in der Vorlage keine Konkretisierung der Unterstützungsmaßnahmen.
Das Thema wurde am 12.05.2022 auch im Anregungs- und Beschwerdeausschuss behandelt. Eine Einwohnerin hatte sich an den Ausschuss gewandt, da sie das Genehmigungsverfahren für eine Solaranlage auf ihrem Dach für zu aufwendig und zu zeitintensiv hält und sie der Meinung ist, dass sich dadurch viele Düsseldorfer:innen abgeschreckt fühlten, eine Genehmigung zu beantragen. Der zuständige Vertreter der Verwaltung führte aus, dass der Verwaltung durch die Vorgaben eines Bundesgesetzes weitgehend die Hände gebunden seien.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Wie sieht zukünftig das Genehmigungsverfahren für Solarpaneele auf Dächern in Gebieten mit Erhaltungssatzung aus?
- Welche Erleichterungen ergeben sich dadurch für das Genehmigungsverfahren im Hinblick auf das bisherige Verfahren?
- Ist daran gedacht, in der Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, dass auch auf Dächern in Gebieten mit Erhaltungssatzung die Errichtung von Solarpaneelen möglich ist?
Mit freundlichen Grüßen
Ben Klar Julia Marmulla Peter Klein
Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Zuschke:
Antwort zu Frage 1:
Für Solarpaneele auf Dächern innerhalb von Düsseldorfer Erhaltungssatzungen wird auch weiterhin eine satzungsmäßige Genehmigung aufgrund des Baugesetzbuchs erforderlich bleiben. Erleichterungen finden bei der Prüfung innerhalb der jeweils betroffenen Erhaltungssatzung statt.
Antwort zu Frage 2:
Die Verwaltung prüft bereits zu Gunsten der Errichtung von Solaranlagen das betreffende Satzungsrecht und hat in den meisten Fällen, sofern keine Denkmäler betroffen sind, Genehmigungen auf Grundlage der Erhaltungssatzungen erteilt. Zudem wird derzeit innerhalb der Verwaltung ein Leitfaden zur einheitlichen Behandlung von Solaranlagen auf Dächern innerhalb von Erhaltungssatzungsgebieten entwickelt.
Antwort zu Frage 3:
Die Öffentlichkeit wird dann frühzeitig in Kenntnis gesetzt, wenn durch einen Leitfaden einheitliche Prüfungsstandards feststehen.