Hearing: Prävention gegen Hassmusik
Antrag der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Kulturausschusses am 11.09.2008:
Der Kulturausschuss spricht sich für ein von der Stadtverwaltung zu veranstaltendes Hearing zum Themenkomplex „Hass und Gewalt in der Musikszene“ aus.
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für ein solches Hearing zu erarbeiten.
Begründung:
Die Jugendkultur hat viele Facetten und ist außerordentlich kreativ und lebendig. So zählt z.B. die Hip-Hop Bewegung zu einer der größten multikulturellen und integrativen Jugendkulturen in Deutschland. Auch die Rapszene hat viele Anhängerinnen und Anhänger und ist gerade wegen ihrer sozialkritischen Komponenten bei Jugendlichen außerordentlich beliebt.
Allerdings entwickelt sich seit einigen Jahren ein besorgniserregender Trend, der sich in letzter Zeit noch zugespitzt hat: In den Songtexten einiger Musiker sind Gewalt und Hass zu finden. Musiker der Gangsta- und Porno-Rapszene oder auch einige Vertreter der Reggaeszene - insbesondere der Dancehall-Musik - fallen besonders durch frauenverachtende und homophobe Texte auf. Die Texte gehen zum Teil soweit, zu Gewalt und Hass gegenüber Frauen und insbesondere gegenüber Lesben und Schwulen aufzurufen.
Die große Verbreitung der Hasstiraden der Dancehallrichtung, der sogenannten „Battyman-Tunes", hat dazu geführt, dass sich andere Reggae Künstler zusammengeschlossen und den „Reggae Compassion Act" ins Leben gerufen haben - ein Abkommen, indem sich Künstler verpflichten, auf Gewaltaufrufe zu verzichten.
Auf Bundesebene gibt es Bemühungen über Einreiseverbote zumindest Konzerte von entsprechenden Musikern oder Gruppen zu verhindern, soweit sie aus anderen Ländern kommen. Gegen deutsche Vertreter dieser Musikrichtungen, die ihre mit Hass und Gewalt vollgespickten Texte auf Konzerten verbreiten, ist dieses Instrument allerdings wirkungslos - ebenso wie gegen die Verbreitung über CDs, die unbeschränkt im Umlauf sind. Konsumenten sowohl der Tonträger als auch der Konzerte sind vor allem Jugendliche.
Diese Situation ist unhaltbar. Hier wird unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit Musik unter Jugendliche gebracht, die in keiner Weise mit dem Jugendschutz vereinbar ist. Die Texte sind auch nicht mit einem Menschenbild vereinbar, dem Würde und persönliche Freiheit als Grundrechte zugestanden werden.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist alarmiert. Sie kann allerdings nur im Nachhinein tätig werden und einen Song erst dann auf den Index setzen, wenn ein Antrag eines Jugendamtes oder einer ähnlichen Institution vorhanden ist.
Im Sinne eines umfassenden Jugendschutzes muss geklärt werden, welche Songs auf den Index genommen, welche Konzerte verboten und welche Musiker auch strafrechtlich belangt werden müssen. Darüber hinaus bedarf es einer starken Anstrengung zur Aufklärung und Information über die Gefahren, die sich aus gewaltverherrlichenden und diskriminierenden Songtexten ergeben. Es kann nicht zugelassen werden, dass Jugendliche mit Texten zugedröhnt werden, die ein fruchtbarer Nährboden für Vorurteile und zukünftige Gewalt, Ausgrenzung und Diskriminierungen sein können. Ein völliges Verbot bestimmter Stilrichtungen steht selbstverständlich nicht zur Debatte.
In dem Hearing sollen zum einen die Problematik erörtert aber auch Wege diskutiert werden, wie die Stadt dieser Entwicklung entgegenwirken und Jugendliche zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit ihrer Musikkultur bringen kann.
An der Konzeption des Hearings sollten möglichst der Ausschuss für Gesundheit und Soziales, der AREZI, der Frauenausschuss der Jugendhilfeausschuss und der Kulturausschuss beteiligt werden.
Darüber hinaus sind folgende Organisationen und städtische Stellen einzubeziehen: Jugendamt, Kulturamt, Gleichstellungsstelle, Veranstalter von Konzerten und entsprechende Hallenbetreiber, Jugendverbände.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael C. Klepsch Peter Ulrich Peters Frank Laubenburg